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Sie könnten auch argumentieren, dass Sie die Effizienz der Zoll/Polizeilichen Prozesse hätten testen wollen. Wir zahlen ja schliesslich genug Steuern dafürOktofalz hat geschrieben:Danke fürs Beileid. Vorgeworfen wird Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz und Einfuhr (!) von Betäubungsmitteln. Das klingt ja so, als wäre ich mit einem Kastenwagen voller Heroin in die Schweiz gefahren. Das Tragische ist, das sich nicht mal rauche So was muss man erst noch hinkriegen.
Wäre vielleicht doch keine so gute Idee.
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Jein, in unserer fein ausgearbeiteten Vorzeigebürokratie sind auch solche "Spezialfälle" geregelt:
Dazu haben wir einmal die Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien:
Dazu haben wir einmal die Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien:
Die betreffenden Zeilen aus Anhang 4:BetmVV-EDI hat geschrieben:Art. 1 Kontrollierte Substanzen:
Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe, Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter
betäubungsmittelähnlicher Wirkung nach Artikel 2a und Artikel 7 BetmG sind:
a. die in den Verzeichnissen in den Anhängen 1-6 aufgeführten Stoffe;
Da ich stark davon ausgehen dass die von Oktofalz georderten Seeds mehr als das erlaubte eine Prozent THC aufweisen, sind diese wohl als "Vorläuferstoffe" zu klassifizieren und somit leider als illegal eingestuft.BetmVV-EDI hat geschrieben:-Cannabis Hanfpflanzen oder Teile davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent hergestellt werden.
-Cannabisextrakt siehe unter Cannabis
-Cannabisharz (Haschisch)
-Cannabisöl siehe unter Cannabis
-Cannabissamen für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent.
-Cannabisstecklinge für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent.
-Cannabistinktur siehe unter Cannabis
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Gopf, es ist pure Kryptonite, aber ich kann nid aufhören:
(usw.)
Die Kommentare, die Sprache ("behindert"...."Fotzen"...."Hurensohn"...), die Anzahl Views, das Niveau, das ganze Affentheater......Hip-Hop ist echt das absolut Hinterletzte, echt froh dass das hier nie dermassen ausarterte. DE schafft sich def. ab!
(usw.)
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Achso, deshalb möchten sie noch meine Logindaten, um zu beweisen, dass ich vom THC wusste. Ansonsten müssten sie ja die Samen noch untersuchen. Ich kann diese Dummstellerei nicht nachvollziehen (warum haben Sie keine männlichen Samen bestellt usw). Ich habe von Anfang an zugegeben, dass ich bewusst bestellt habe. Scheinbar haben sie wirklich zu viel Zeit für solchen Scheiss.Dr.Gonzo hat geschrieben:Jein, in unserer fein ausgearbeiteten Vorzeigebürokratie sind auch solche "Spezialfälle" geregelt:
Dazu haben wir einmal die Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien:
Die betreffenden Zeilen aus Anhang 4:BetmVV-EDI hat geschrieben:Art. 1 Kontrollierte Substanzen:
Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe, Rohmaterialien und Erzeugnisse mit vermuteter
betäubungsmittelähnlicher Wirkung nach Artikel 2a und Artikel 7 BetmG sind:
a. die in den Verzeichnissen in den Anhängen 1-6 aufgeführten Stoffe;
Da ich stark davon ausgehen dass die von Oktofalz georderten Seeds mehr als das erlaubte eine Prozent THC aufweisen, sind diese wohl als "Vorläuferstoffe" zu klassifizieren und somit leider als illegal eingestuft.BetmVV-EDI hat geschrieben:-Cannabis Hanfpflanzen oder Teile davon, welche einen durchschnittlichen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen und sämtliche Gegenstände und Präparate, welche einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent aufweisen oder aus Hanf mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent hergestellt werden.
-Cannabisextrakt siehe unter Cannabis
-Cannabisharz (Haschisch)
-Cannabisöl siehe unter Cannabis
-Cannabissamen für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent.
-Cannabisstecklinge für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1,0 Prozent.
-Cannabistinktur siehe unter Cannabis
Also geht man davon aus, dass jede Samen keimt, zu einem riesigen Busch anwächst und man damit dealt. Somit müsste man einen Waffenbesitzer wegen versuchten Mord anklagen. naja, abwarten und Tee trinken.
Die Kommentare finde ich am schlimmsten. Und die Tatsache, dass die Verfasser nicht nur Teenager sind... . Ist echt dermassen mühsam, dass man sich nicht mal mehr darüber lustig machen kann.Gopf, es ist pure Kryptonite, aber ich kann nid aufhören: