Woher die Dokumente sind weiss ich grad noch nicht... Aber ich bin sicher dass es alles genau so sti(mm/nk)t...
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Ulm. Die Vorwürfe wiegen schwer: Eine Altenpflegerin soll zwei Seniorinnen sexuell missbraucht und dabei Videoaufnahmen gemacht haben, seit Montag steht die Frau vor dem Landgericht Ulm.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 47-Jährigen vor, die beiden schwer demenzkranken Frauen im Intimbereich berührt zu haben. Sie soll mit Fingern in ihre Körper eingedrungen zu sein, ohne dass es dafür irgendeine medizinische oder anderweitige Notwendigkeit gab.
Weil die Opfer aufgrund ihrer Demenz völlig hilflos gewesen seien, müssten die zwischen August und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen begangenen Taten als Vergewaltigungen eingestuft werden, erklärte die Anklagebehörde. Eine der wehrlosen alten Frauen soll hörbar über Schmerzen geklagt haben.
Es blieb zunächst auch unklar, ob die Beweisführung vor Gericht allein anhand der gesicherten Bild- und Videoaufnahmen zu führen sein wird. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Möglichkeit zuvor selbst ins Spiel gebracht. Gegen den Chat-Partner, dem die Beschuldigte Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs geschickt haben soll, läuft ein separates Strafverfahren.
Es ist nicht der einzige schwerwiegende Vorwurf gegen die Frau: Sie soll darüber hinaus auch kinderpornografische Inhalte erworben haben und ist auch deshalb angeklagt.
Die Aufnahmen soll sie an einen Mann geschickt, den sie einem Internet-Chat kennengelernt hatte. Außerdem ist die Frau in mehreren Fällen wegen des Erwerbs kinderpornografischer Erzeugnisse angeklagt.
was kommt als nächstes? im mehrfachbehindertenheim arbeiten und busbauen lassen??Eine 47-Jährige Pflegerin soll mindestens sechs Senioren, die sie in einem Pflegeheim in Göppingen betreute, beim Waschen sexuell misshandelt haben.
Noch ist nicht das ganze Ausmaß bekannt. Die ausgebildete Pflegerin arbeitete seit vielen Jahren für den Träger der Einrichtung.
Bei den Opfern soll es sich um Demenz-Patienten im Alter zwischen 75 bis 91 Jahren handeln.
In einem Pflegeheim bei Göppingen sollen sechs Bewohner Opfer sexueller Übergriffe geworden sein. Bereits vergangene Woche war eine 47 Jahre alte Pflegerin an ihrem Arbeitsplatz festgenommen worden. Nun zeichnet sich das Ausmaß der Vorwürfe gegen sie ab. Die Tatverdächtige soll Männer und Frauen im Alter von 75 bis 91 Jahre während der Körperpflege sexuell misshandelt und davon für einen Bekannten Videos und Fotos gemacht haben. Bislang war von drei Betroffenen die Rede.
AHMET D. (46) VOR GERICHT
Triebtäter missbrauchte
Demenzkranke im Altenheim
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (lebte nach einer gescheiterten Ehe noch bei Mutti) u.a. sexuelle Nötigung vor. Am 30. März soll er zunächst versucht haben, eine Bewohnerin (88) nackt zu waschen. Als die Frau sich wehrte, ging er ein paar Zimmer weiter, zog dort eine an Demenz erkrankte 83-Jährige aus. Tage später wurde erneut ein ähnlicher Verdächtiger in einem anderen Heim erwischt, bevor etwas geschehen konnte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten (lebte nach einer gescheiterten Ehe noch bei Mutti) u.a. sexuelle Nötigung vor. Am 30. März soll er zunächst versucht haben, eine Bewohnerin (88) nackt zu waschen. Als die Frau sich wehrte, ging er ein paar Zimmer weiter, zog dort eine an Demenz erkrankte 83-Jährige aus. Tage später wurde erneut ein ähnlicher Verdächtiger in einem anderen Heim erwischt, bevor etwas geschehen konnte.
Allein für sexuelle Nötigung unter Ausnutzung der krankheitsbedingten Willenlosigkeit könnte er zu bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt werden. Doch er kann mit einer deutlich milderen Strafe rechnen: Denn am Mittwoch gestand er die Vorwürfe, um den betroffenen Seniorinnen eine Aussage vor Gericht zu ersparen.
Anwalt Christian Simonis (42) sagte, sein Mandant habe selbst keine Erklärung für die Taten. Nach dem ersten Prozesstag kam der Drogensüchtige aus Schwerte sogar wieder auf freien Fuß
Imperial Warcry hat geschrieben: ↑07.02.2019, 09:40 Got it, Matthias Nüesch, Escape to Orion.
https://de-de.facebook.com/pages/catego ... 385424462/
Ok, für den wäre hiermit ein total Sceneban ausgesprochen. No more Z7 or Mehsuff for you.
Blick hat geschrieben: Am heutigen Dienstag steigt am Kreisgericht St. Gallen der Prozess gegen den Kita-Betreuer. Die Anklageschrift enthüllt das Ausmass der Taten: W. produzierte explizites Bildmaterial, das er unter dem Pseudonym «FarmMaster» im Darknet veröffentlichte. Insgesamt 4600 Videos und rund 61'700 Bilder wurden in seiner Sammlung entdeckt.
Bei der Befragung am Dienstagmorgen sagt René W. «Ich bin nervös, habe wenig geschlafen. Aber ich bin nicht das Opfer. Ich muss für das Verantwortung übernehmen.» Er wird zu den einzelnen Anklagepunkten befragt. So hat er zum Beispiel ein Kind mit Handschellen an sich gefesselt und ein Bild davon im Pädo-Forum hochgeladen. «Ich kann nicht sagen, was ich überlegt habe. Für mich war es ein Räuber-Poli-Spiel. Aus heutiger Sicht wollte ich eine gewisse Anerkennung in der Szene erreichen, damit ich nicht ausgeschlossen werde.»
Dass er im Darknet unterwegs war und grosse Mengen an kinderpornografischem Material heruntergeladen hat, bereut er: «Es war falsch, ich bin da in einen Sog geraten.» Er habe die Neigung anfangs nicht bewusst wahrgenommen, wollte es nicht wahrhaben. Er habe gedacht, es sei nur eine Phase.
Die Staatsanwaltschaft will René W. für fünf Jahre und acht Monate im Gefängnis sehen. Ausserdem soll er seine Störung in einer stationären Massnahme behandeln lassen.
Ja. Das ist auch ungeheuer wichtig, dass man dort "Anerkennung" hat und nicht "ausgeschlossen" wird...Rene W. hat geschrieben:Aus heutiger Sicht wollte ich eine gewisse Anerkennung in der Szene erreichen, damit ich nicht ausgeschlossen werde.
Amar I. muss das Land verlassen
Neben der unbedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren und acht Monaten wird Amar I. für fünf Jahre des Landes verwiesen. Zudem muss er der schlafenden Frau eine Genugtuung von 3000 Franken bezahlen, zwei weiteren Opfern 3500 Franken.
Zudem stehen Untersuchungs- und Gerichtskosten für über 40'000 Franken an. Das Urteil kann noch ans Obergericht weitergezogen werden.