Gründung der Eidgenossenschaft: Ungereimtheiten
Verfasst: 02.08.2008, 17:45
So sehr ich auch die verborgenen geistig-seelischen Grundlagen der Schweiz, welche zweifelsohne bis mindestens in die Bronzezeit zurückreichen, bewundere (Diesbezüglich wurden jüngst abermals entscheidende Entdeckungen in der Innerschweiz gemacht, welche umnittelbar mit den Externsteinen zusammenhängen!), so bleiben dennoch etliche Ungereimtheiten zur Gründung der mittelalterlichen Eidgenossenschaft ungeklärt im Raume stehen:
1. Warum wird stets verschwiegen, dass Bern und Freiburg bereits 1243 eine burgundische Eidgenossenschaft gegründet hatten?
2. Warum bilden die Reichunmittelbarkeitserklärungen, welche 1231 von König Heinrich (VII.) von Hohenstaufen für Uri sowie 1240 von Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen bei Faenza für Schwyz ausgestellt wurden, welche sehr wohl in den staufischen Reichsinteressen lagen, für die Gründung der Eidgenossenschaft die Grundlage?
3. Warum handelte es sich bei den mutmasslichen Gründern der Eidgenossenschaft ausschliesslich um vom König eingesetzte (!) Landammänner, adelige Ritter und Ministerialen, namentlich (für 1291 belegte Namen!) für Schwyz: Werner von Seewen, Konrad ab Iberg, Rudolf von Stauffach und Konrad Hunn; für Uri: Ritter Arnold der Meier von Silenen, Konrad der Meier aus Erstfelden, Burkhard der alte Ammann sowie mit Freiherr Werner von Attinghausen, der das Siegel von Uri verwahrte, sogar ein hochadeliger Kronvasall?
4. Warum wurde der angeblich zu Anfang August des Jahres 1291 verfasste sogenannte zweite Bundesbrief einige wenige Wochen nach dem Ableben König Rudolfs I. von Habsburg (15. Juli 1291) aufgesetzt, bei dem es sich vermutlich obendrein um eine Erneuerung des Landfriedens von 1252 handelt, der noch 1759 gesichtet worden sein soll?
5. Warum wird König Rudolf I. von Habsburg, der während seiner Regierung 1273 bis 1291 die deutschen Reichskleinodien auf der Kyburg bei Winterthur verwahrte, in sämtlichen mittelalterlichen Quellen und sogar in den Volkssagen als gut, humorvoll, hilfreich, leutselig und volksverbunden dargestellt?
6. Wie kann es sich bei dem sogenannten Richterartikel des Bundesbriefs um ein "Unabhängigkeitsbesteben" handeln, wenn König Rudolf I. von Habsburg höchstselbst einige Monate zuvor, nämlich am 19. Februar 1291 der Talschaft Schwyz in einem Brief zugesichert hat, dass kein Unfreier und kein Fremder über sie Richter sein dürfe?
7. Warum heisst es im Bundesbrief von 1291: "Die Hörigen seien ihren Herren weiterhin untertan..."?
8. Warum heisst es im Abkommen zwischen Uri, Schwyz und Zürich vom 16. Oktober 1291, dass "alles wieder so sein soll wie zu König Rudolfs Zeiten"?
9. Warum stellten sich die Eidgenossen während des Morgartenkriegs 1315 auf die Seite des Kaisers Ludwig I. des Bayern aus dem Hause derer von Wittelsbach, gleichwohl jener den Waldstätten keinerlei Unterstützung bieten konnte?
10. Warum geht das Schweizerkreuz auf das sogenannte "Heilig Rych" zurück, welches bis ins späte 14. Jahrhundert eines der wichtigsten Insignien des Heiligen Römischen Reiches war, welches auch "Viertes Reich" genannt wurde?
11. Warum sandte noch 1556 (57 Jahre nach dem Schwabenkrieg!) die eidgenössische Tagsatzung den Glarner Humanisten Aegidius Tschudi zur Bestätigung der alten Reichsunmittelbarkeitsurkunden nach Augsburg zur Kaiserkrönung Ferdinands I.?
12. Wie kann ein unabhängiger Staat gegründet worden sein, wenn in der mittelalterlichen Ökumene bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert in Europa überhaupt kein Bewusstsein für Nationalstaaten existierte, da der Nationalismus ein modernistisches, anti-traditionales, links-humanistisches Konstrukt der Aufklärung ist?
All diese Fragen lassen sich beantworten, wenn man meine kühne These zu Rate zieht: Die mittelalterlichen Innerschweizer Eidgenossen waren offenbar ghibellinisch gesinnt...
Noch weiter ging vorgestern der Tages-Anzeiger mit einem bemerkenswerten Artikel über ein neues Buch. Zwar war mir schon vor 20 Jahren bekannt, dass für die Schlacht am Morgarten zeitgenössische Belege fehlen und in jenem Gelände mittels Minensuchgeräten nichts gefunden wurde... Aber eine derartige Sezierung einer legendären Schlacht hätte auch ich nicht erwartet...
RÜTLISCHWUR UND BÖSE VÖGTE - ALLES EINE ERFINDUNG
Die Eidgenossenschaft wurde nicht 1291 gegründet. Was damals in der Innerschweiz wirklich geschah, schildert der Historiker Roger Sablonier in seinem neuen Buch.
Von Barbara Vonarburg
Der Bundesbrief, auf Anfang des Monats August 1291 datiert, ist die Gründungsurkunde der Eidgenossenschaft. Das glauben nach wie vor viele. Dass diese Ansicht überholt ist, belegt Roger Sablonier in seinem Buch «Gründungszeit ohne Eidgenossen». Der emeritierte Geschichtsprofessor der Universität Zürich ist ein ausgewiesener Kenner der Innerschweiz und ihrer Geschichte.
Der Inhalt des Bundesbriefes sei wenig spektakulär, schreibt Sablonier. «Von Freiheit, Widerstand und Gründung ist in der Urkunde nicht die Rede.» Ein wesentlicher Teil befasst sich dagegen mit dem Vorgehen bei Totschlag, Raub, Brandstiftung oder Ungehorsam. Generell geht es um Vereinbarungen zur inneren Friedenssicherung und nicht um Zeugnisse eines Volkswillens. Auch Personen würden keine genannt, sagt der Historiker. Die heimliche Beschwörung auf dem Rütli durch die «Drei Eidgenossen» sei eine viel spätere Zutat.
War es 1291 oder 1309?
Vielleicht stimmen nicht einmal die Urkantone, die wir in der Schule gelernt haben. Neben Uri und Schwyz könnte statt Unterwalden das Urserntal gemeint sein. Und vermutlich ist auch die Jahreszahl 1291 falsch. Zwar stammt die Urkunde mit grosser Wahrscheinlichkeit aus der Zeit um 1300. Das zeigte die naturwissenschaftliche Datierung im Jubiläumsjahr 1991. Mit Hilfe eines Teilchenbeschleunigers bestimmte die ETH Zürich damals die Konzentration des radioaktiven Kohlenstoffs C-14 in einer kleinen Pergamentprobe. Diese Radiokarbonmethode gibt aber nur Zeitfenster von einigen Jahrzehnten an, in denen ein Dokument mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit entstanden ist. Eine aufs Jahr genaue Datierung ist nicht möglich. Verschiedene «Merkwürdigkeiten» sprechen laut Sablonier dafür, dass der Brief nicht 1291 verfasst wurde.
* Der Text ist aus mindestens zwei verschiedenen Teilen zusammengesetzt. Dafür muss es Vorlagen gegeben haben, die aber bis heute nicht gefunden wurden. In späteren Briefen wird der scheinbar so wichtige Bund von 1291 nicht erwähnt.
* Die Datierung auf «Anfang des Monats August» ist ungewöhnlich vage. Andere Urkunden aus der Zeit um 1300 sind auf den Tag genau datiert.
* Die Schrift ist gekonnt und enthält viele Abkürzungen; dafür gibt es in der Region keine Parallelen. Das Latein ist ziemlich verworren, einiges könnte aus dem Deutschen rückübersetzt worden sein.
* Die Siegel hängen in einer falschen Reihenfolge am Pergament: Zuerst kam das Siegel von Schwyz, das aber verloren ging. Erst danach folgt das Urner Siegel. Dabei wird Uri im Text zuerst erwähnt.
Das Dokument, das heute im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt wird, könnte ein Rechtfertigungsstück mit symbolischer Bedeutung sein, vermutet Sablonier. Es stamme am ehesten aus dem Jahr 1309, einem Schlüsseljahr.
Die Innerschweiz gehörte in jener Zeit zum Reichsverband, in dem die deutschen Könige und Kaiser eine übergeordnete Ordnungsgewalt beanspruchten. Vor Ort spielten jedoch der regionale Adel und die Klöster eine viel bedeutendere Rolle. Vor allem die Herrschaft Rapperswil hatte in Schwyz und Uri lange Zeit eine dominierende Stellung, um 1300 war diese aber am Zerfallen. Habsburg dagegen befand sich damals im schweizerischen Mittelland im Aufbau einer Landesherrschaft. In der Innerschweiz gab es allerdings viel weniger habsburgischen Besitz als früher angenommen. Die Habsburger waren also keineswegs die grossen Unterdrücker in der Innerschweiz. Die bösen Vögte seien ebenfalls eine Erfindung, sagt Sablonier.
Erbstreit und Seekrieg
1309 gab es verschiedene, politische Auseinandersetzungen. Der Tod der Gräfin Elisabeth von Rapperswil löste ein Gerangel um ihre Erbschaft aus. Ein Jahr zuvor war der deutsche König Albrecht, ein Habsburger, bei Windisch ermordet worden. Darauf wählten die Kurfürsten neu König Heinrich VII., einen Luxemburger, zum König. Am Surenen und im Einsiedler Gebiet brachen Grenzkonflikte aus und auf dem Vierwaldstättersee ein «Seekrieg», bei dem es wahrscheinlich um Zölle, den freien Zugang zum Gotthardtransit und vielleicht um die Sicherheit von Händlern und Transportgütern ging.
Bei diesen Auseinandersetzungen spielte ein Adliger eine wichtige Rolle, von dem wir in der Schule kaum etwas gehört haben: Graf Werner von Homberg, der etwa 1283 geborene Sohn von Elisabeth von Rapperswil. Er sei eine aussergewöhnliche Figur dieser Zeit gewesen, ein bedeutender Söldnerführer und oberster Befehlshaber des Königs in der Lombardei, sagt Sablonier. Werner von Homberg beanspruchte das Erbe der Herrschaft Rapperswil und trat als Gegner der habsburgischen Herzöge auf. Als 1309 König Heinrich VII. eine königliche Landvogtei Waldstätte errichtete, setzte er Werner von Homberg als Reichsvogt ein.
Wahrscheinlich ist der Bundesbrief im Vorfeld der Errichtung dieser Reichsvogtei verfasst worden, vermutet der Experte. Vielleicht mussten die Waldstätte damit ihre Friedensfähigkeit und Verlässlichkeit als Vertragspartner unter Beweis stellen. Oder man wollte damit gegenüber dem neu gewählten, landesfremden König Heinrich VII. auf Sonderrechte aus habsburgischer Zeit hinweisen. Das würde die Jahreszahl 1291 erklären. Denn Mitte Juli 1291 war Rudolf von Habsburg gestorben, ein Eckdatum für die Zeitgenossen, das ihnen sicher in Erinnerung geblieben war. Der erste Bundesbrief passt laut Sablonier jedenfalls viel besser zu 1309 als 1291.
Siegel gefälscht
Dass ein Dokument in der damaligen Zeit zurückdatiert wurde, war nichts Ungewöhnliches. «Früher hatte man ein anderes Verhältnis zum Original», sagt der Historiker. Es ging vor allem darum, Ansprüche schriftlich festzuhalten. In symbolischer Absicht ein Schriftstück vorweisen zu können, war oftmals wichtiger als dessen genauer materieller Inhalt. Sah eine Urkunde nicht mehr schön aus, schrieb man sie neu. Dabei wurde manchmal auch der Inhalt korrigiert, zum Beispiel ursprüngliche Bündnispartner weggestrichen oder ersetzt. Oft wurden Siegel umgehängt oder gefälscht.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts, das vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt wurde, wählte der Historiker rund 50 Dokumente aus der Zeit um 1300 für eine Altersbestimmung mit der Radiokarbonmethode aus, darunter einen zweiten Bundesbrief, den sogenannten Morgartenbrief von 1315. Als das Institut für Teilchenphysik der ETH Zürich das Alter dieses Dokuments analysierte, erlebten die Fachleute eine handfeste Überraschung.
Überfall auf Herzog
Der Brief ist auf den 9. Dezember 1315 datiert. Kurz zuvor soll die Schlacht am Morgarten stattgefunden haben. Dabei besiegten angeblich die tapferen Eidgenossen den hochmütigen habsburgischen Herzog Leopold und seine Heerschar mit Steinen, Baumstämmen und Hellebarden. Es gibt aber weder Urkunden noch Augenzeugenberichte, in denen das Geschehen am Ägerisee explizit erwähnt wäre, und bisher hat man auch keine Spuren im Gelände gefunden.
Es gab damals aber durchaus Anlass zu einem Konflikt zwischen Habsburg und Homberg. Und es könnte sein, dass Schwyzer Söldner im Dienste von Werner von Homberg den habsburgischen Herzog mit seinem Gefolge auf dem Weg nach Einsiedeln bei Morgarten überfallen und in die Flucht geschlagen haben, spekuliert Sablonier.
Der Morgartenbrief dokumentiert, wie sich danach in Brunnen die drei Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem Bündnis zusammenschlossen, das gegenseitige Hilfe und Friedenswahrung verspricht. Offensichtlich ging der Anstoss dazuvon Schwyz aus. Angst vor der habsburgischen Rache nach dem Überfall auf Herzog Leopold könnte ein Anlass dafür gewesen sein. Zudem führte die Kontrolle über den Verkehr auf dem Vierwaldstättersee wie 1309 zu Auseinandersetzungen mit dem habsburgischen Luzern.
Der Morgartenbrief existiert in mehreren zeitgenössischen und späteren Abschriften. Als Original galt das Dokument, das in Schwyz überliefert wurde. Während der Bundesbrief von 1291 schon früher als mögliche Fälschung angesehen wurde, zweifelte bisher niemand an der Echtheit des Morgartenbriefs, auch Sablonier nicht. Doch die Radiokarbonuntersuchung zeigte, dass das vermeintliche Original höchstwahrscheinlich erst nach 1320 und vermutlich sogar erst nach 1390 entstanden ist.
Im Gegensatz zum Bundesbrief ist Sablonier aber überzeugt, dass das ursprüngliche Datum stimmt und eine nicht überlieferte Fassung 1315 geschrieben wurde. Dafür würden die damaligen politischen Umstände sprechen. Wenigstens etwas Gelerntes würde dann bleiben.
1. Warum wird stets verschwiegen, dass Bern und Freiburg bereits 1243 eine burgundische Eidgenossenschaft gegründet hatten?
2. Warum bilden die Reichunmittelbarkeitserklärungen, welche 1231 von König Heinrich (VII.) von Hohenstaufen für Uri sowie 1240 von Kaiser Friedrich II. von Hohenstaufen bei Faenza für Schwyz ausgestellt wurden, welche sehr wohl in den staufischen Reichsinteressen lagen, für die Gründung der Eidgenossenschaft die Grundlage?
3. Warum handelte es sich bei den mutmasslichen Gründern der Eidgenossenschaft ausschliesslich um vom König eingesetzte (!) Landammänner, adelige Ritter und Ministerialen, namentlich (für 1291 belegte Namen!) für Schwyz: Werner von Seewen, Konrad ab Iberg, Rudolf von Stauffach und Konrad Hunn; für Uri: Ritter Arnold der Meier von Silenen, Konrad der Meier aus Erstfelden, Burkhard der alte Ammann sowie mit Freiherr Werner von Attinghausen, der das Siegel von Uri verwahrte, sogar ein hochadeliger Kronvasall?
4. Warum wurde der angeblich zu Anfang August des Jahres 1291 verfasste sogenannte zweite Bundesbrief einige wenige Wochen nach dem Ableben König Rudolfs I. von Habsburg (15. Juli 1291) aufgesetzt, bei dem es sich vermutlich obendrein um eine Erneuerung des Landfriedens von 1252 handelt, der noch 1759 gesichtet worden sein soll?
5. Warum wird König Rudolf I. von Habsburg, der während seiner Regierung 1273 bis 1291 die deutschen Reichskleinodien auf der Kyburg bei Winterthur verwahrte, in sämtlichen mittelalterlichen Quellen und sogar in den Volkssagen als gut, humorvoll, hilfreich, leutselig und volksverbunden dargestellt?
6. Wie kann es sich bei dem sogenannten Richterartikel des Bundesbriefs um ein "Unabhängigkeitsbesteben" handeln, wenn König Rudolf I. von Habsburg höchstselbst einige Monate zuvor, nämlich am 19. Februar 1291 der Talschaft Schwyz in einem Brief zugesichert hat, dass kein Unfreier und kein Fremder über sie Richter sein dürfe?
7. Warum heisst es im Bundesbrief von 1291: "Die Hörigen seien ihren Herren weiterhin untertan..."?
8. Warum heisst es im Abkommen zwischen Uri, Schwyz und Zürich vom 16. Oktober 1291, dass "alles wieder so sein soll wie zu König Rudolfs Zeiten"?
9. Warum stellten sich die Eidgenossen während des Morgartenkriegs 1315 auf die Seite des Kaisers Ludwig I. des Bayern aus dem Hause derer von Wittelsbach, gleichwohl jener den Waldstätten keinerlei Unterstützung bieten konnte?
10. Warum geht das Schweizerkreuz auf das sogenannte "Heilig Rych" zurück, welches bis ins späte 14. Jahrhundert eines der wichtigsten Insignien des Heiligen Römischen Reiches war, welches auch "Viertes Reich" genannt wurde?
11. Warum sandte noch 1556 (57 Jahre nach dem Schwabenkrieg!) die eidgenössische Tagsatzung den Glarner Humanisten Aegidius Tschudi zur Bestätigung der alten Reichsunmittelbarkeitsurkunden nach Augsburg zur Kaiserkrönung Ferdinands I.?
12. Wie kann ein unabhängiger Staat gegründet worden sein, wenn in der mittelalterlichen Ökumene bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert in Europa überhaupt kein Bewusstsein für Nationalstaaten existierte, da der Nationalismus ein modernistisches, anti-traditionales, links-humanistisches Konstrukt der Aufklärung ist?
All diese Fragen lassen sich beantworten, wenn man meine kühne These zu Rate zieht: Die mittelalterlichen Innerschweizer Eidgenossen waren offenbar ghibellinisch gesinnt...
Noch weiter ging vorgestern der Tages-Anzeiger mit einem bemerkenswerten Artikel über ein neues Buch. Zwar war mir schon vor 20 Jahren bekannt, dass für die Schlacht am Morgarten zeitgenössische Belege fehlen und in jenem Gelände mittels Minensuchgeräten nichts gefunden wurde... Aber eine derartige Sezierung einer legendären Schlacht hätte auch ich nicht erwartet...
RÜTLISCHWUR UND BÖSE VÖGTE - ALLES EINE ERFINDUNG
Die Eidgenossenschaft wurde nicht 1291 gegründet. Was damals in der Innerschweiz wirklich geschah, schildert der Historiker Roger Sablonier in seinem neuen Buch.
Von Barbara Vonarburg
Der Bundesbrief, auf Anfang des Monats August 1291 datiert, ist die Gründungsurkunde der Eidgenossenschaft. Das glauben nach wie vor viele. Dass diese Ansicht überholt ist, belegt Roger Sablonier in seinem Buch «Gründungszeit ohne Eidgenossen». Der emeritierte Geschichtsprofessor der Universität Zürich ist ein ausgewiesener Kenner der Innerschweiz und ihrer Geschichte.
Der Inhalt des Bundesbriefes sei wenig spektakulär, schreibt Sablonier. «Von Freiheit, Widerstand und Gründung ist in der Urkunde nicht die Rede.» Ein wesentlicher Teil befasst sich dagegen mit dem Vorgehen bei Totschlag, Raub, Brandstiftung oder Ungehorsam. Generell geht es um Vereinbarungen zur inneren Friedenssicherung und nicht um Zeugnisse eines Volkswillens. Auch Personen würden keine genannt, sagt der Historiker. Die heimliche Beschwörung auf dem Rütli durch die «Drei Eidgenossen» sei eine viel spätere Zutat.
War es 1291 oder 1309?
Vielleicht stimmen nicht einmal die Urkantone, die wir in der Schule gelernt haben. Neben Uri und Schwyz könnte statt Unterwalden das Urserntal gemeint sein. Und vermutlich ist auch die Jahreszahl 1291 falsch. Zwar stammt die Urkunde mit grosser Wahrscheinlichkeit aus der Zeit um 1300. Das zeigte die naturwissenschaftliche Datierung im Jubiläumsjahr 1991. Mit Hilfe eines Teilchenbeschleunigers bestimmte die ETH Zürich damals die Konzentration des radioaktiven Kohlenstoffs C-14 in einer kleinen Pergamentprobe. Diese Radiokarbonmethode gibt aber nur Zeitfenster von einigen Jahrzehnten an, in denen ein Dokument mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit entstanden ist. Eine aufs Jahr genaue Datierung ist nicht möglich. Verschiedene «Merkwürdigkeiten» sprechen laut Sablonier dafür, dass der Brief nicht 1291 verfasst wurde.
* Der Text ist aus mindestens zwei verschiedenen Teilen zusammengesetzt. Dafür muss es Vorlagen gegeben haben, die aber bis heute nicht gefunden wurden. In späteren Briefen wird der scheinbar so wichtige Bund von 1291 nicht erwähnt.
* Die Datierung auf «Anfang des Monats August» ist ungewöhnlich vage. Andere Urkunden aus der Zeit um 1300 sind auf den Tag genau datiert.
* Die Schrift ist gekonnt und enthält viele Abkürzungen; dafür gibt es in der Region keine Parallelen. Das Latein ist ziemlich verworren, einiges könnte aus dem Deutschen rückübersetzt worden sein.
* Die Siegel hängen in einer falschen Reihenfolge am Pergament: Zuerst kam das Siegel von Schwyz, das aber verloren ging. Erst danach folgt das Urner Siegel. Dabei wird Uri im Text zuerst erwähnt.
Das Dokument, das heute im Bundesbriefmuseum in Schwyz aufbewahrt wird, könnte ein Rechtfertigungsstück mit symbolischer Bedeutung sein, vermutet Sablonier. Es stamme am ehesten aus dem Jahr 1309, einem Schlüsseljahr.
Die Innerschweiz gehörte in jener Zeit zum Reichsverband, in dem die deutschen Könige und Kaiser eine übergeordnete Ordnungsgewalt beanspruchten. Vor Ort spielten jedoch der regionale Adel und die Klöster eine viel bedeutendere Rolle. Vor allem die Herrschaft Rapperswil hatte in Schwyz und Uri lange Zeit eine dominierende Stellung, um 1300 war diese aber am Zerfallen. Habsburg dagegen befand sich damals im schweizerischen Mittelland im Aufbau einer Landesherrschaft. In der Innerschweiz gab es allerdings viel weniger habsburgischen Besitz als früher angenommen. Die Habsburger waren also keineswegs die grossen Unterdrücker in der Innerschweiz. Die bösen Vögte seien ebenfalls eine Erfindung, sagt Sablonier.
Erbstreit und Seekrieg
1309 gab es verschiedene, politische Auseinandersetzungen. Der Tod der Gräfin Elisabeth von Rapperswil löste ein Gerangel um ihre Erbschaft aus. Ein Jahr zuvor war der deutsche König Albrecht, ein Habsburger, bei Windisch ermordet worden. Darauf wählten die Kurfürsten neu König Heinrich VII., einen Luxemburger, zum König. Am Surenen und im Einsiedler Gebiet brachen Grenzkonflikte aus und auf dem Vierwaldstättersee ein «Seekrieg», bei dem es wahrscheinlich um Zölle, den freien Zugang zum Gotthardtransit und vielleicht um die Sicherheit von Händlern und Transportgütern ging.
Bei diesen Auseinandersetzungen spielte ein Adliger eine wichtige Rolle, von dem wir in der Schule kaum etwas gehört haben: Graf Werner von Homberg, der etwa 1283 geborene Sohn von Elisabeth von Rapperswil. Er sei eine aussergewöhnliche Figur dieser Zeit gewesen, ein bedeutender Söldnerführer und oberster Befehlshaber des Königs in der Lombardei, sagt Sablonier. Werner von Homberg beanspruchte das Erbe der Herrschaft Rapperswil und trat als Gegner der habsburgischen Herzöge auf. Als 1309 König Heinrich VII. eine königliche Landvogtei Waldstätte errichtete, setzte er Werner von Homberg als Reichsvogt ein.
Wahrscheinlich ist der Bundesbrief im Vorfeld der Errichtung dieser Reichsvogtei verfasst worden, vermutet der Experte. Vielleicht mussten die Waldstätte damit ihre Friedensfähigkeit und Verlässlichkeit als Vertragspartner unter Beweis stellen. Oder man wollte damit gegenüber dem neu gewählten, landesfremden König Heinrich VII. auf Sonderrechte aus habsburgischer Zeit hinweisen. Das würde die Jahreszahl 1291 erklären. Denn Mitte Juli 1291 war Rudolf von Habsburg gestorben, ein Eckdatum für die Zeitgenossen, das ihnen sicher in Erinnerung geblieben war. Der erste Bundesbrief passt laut Sablonier jedenfalls viel besser zu 1309 als 1291.
Siegel gefälscht
Dass ein Dokument in der damaligen Zeit zurückdatiert wurde, war nichts Ungewöhnliches. «Früher hatte man ein anderes Verhältnis zum Original», sagt der Historiker. Es ging vor allem darum, Ansprüche schriftlich festzuhalten. In symbolischer Absicht ein Schriftstück vorweisen zu können, war oftmals wichtiger als dessen genauer materieller Inhalt. Sah eine Urkunde nicht mehr schön aus, schrieb man sie neu. Dabei wurde manchmal auch der Inhalt korrigiert, zum Beispiel ursprüngliche Bündnispartner weggestrichen oder ersetzt. Oft wurden Siegel umgehängt oder gefälscht.
Im Rahmen eines Forschungsprojekts, das vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt wurde, wählte der Historiker rund 50 Dokumente aus der Zeit um 1300 für eine Altersbestimmung mit der Radiokarbonmethode aus, darunter einen zweiten Bundesbrief, den sogenannten Morgartenbrief von 1315. Als das Institut für Teilchenphysik der ETH Zürich das Alter dieses Dokuments analysierte, erlebten die Fachleute eine handfeste Überraschung.
Überfall auf Herzog
Der Brief ist auf den 9. Dezember 1315 datiert. Kurz zuvor soll die Schlacht am Morgarten stattgefunden haben. Dabei besiegten angeblich die tapferen Eidgenossen den hochmütigen habsburgischen Herzog Leopold und seine Heerschar mit Steinen, Baumstämmen und Hellebarden. Es gibt aber weder Urkunden noch Augenzeugenberichte, in denen das Geschehen am Ägerisee explizit erwähnt wäre, und bisher hat man auch keine Spuren im Gelände gefunden.
Es gab damals aber durchaus Anlass zu einem Konflikt zwischen Habsburg und Homberg. Und es könnte sein, dass Schwyzer Söldner im Dienste von Werner von Homberg den habsburgischen Herzog mit seinem Gefolge auf dem Weg nach Einsiedeln bei Morgarten überfallen und in die Flucht geschlagen haben, spekuliert Sablonier.
Der Morgartenbrief dokumentiert, wie sich danach in Brunnen die drei Talschaften Uri, Schwyz und Unterwalden zu einem Bündnis zusammenschlossen, das gegenseitige Hilfe und Friedenswahrung verspricht. Offensichtlich ging der Anstoss dazuvon Schwyz aus. Angst vor der habsburgischen Rache nach dem Überfall auf Herzog Leopold könnte ein Anlass dafür gewesen sein. Zudem führte die Kontrolle über den Verkehr auf dem Vierwaldstättersee wie 1309 zu Auseinandersetzungen mit dem habsburgischen Luzern.
Der Morgartenbrief existiert in mehreren zeitgenössischen und späteren Abschriften. Als Original galt das Dokument, das in Schwyz überliefert wurde. Während der Bundesbrief von 1291 schon früher als mögliche Fälschung angesehen wurde, zweifelte bisher niemand an der Echtheit des Morgartenbriefs, auch Sablonier nicht. Doch die Radiokarbonuntersuchung zeigte, dass das vermeintliche Original höchstwahrscheinlich erst nach 1320 und vermutlich sogar erst nach 1390 entstanden ist.
Im Gegensatz zum Bundesbrief ist Sablonier aber überzeugt, dass das ursprüngliche Datum stimmt und eine nicht überlieferte Fassung 1315 geschrieben wurde. Dafür würden die damaligen politischen Umstände sprechen. Wenigstens etwas Gelerntes würde dann bleiben.