Nationalrat will "Nazi"-Symbole verbieten
Verfasst: 08.03.2005, 19:21
Der Nationalrat will das Tragen von Hakenkreuzen und anderen rechtsextremen Symbolen verbieten. Er hat sich am Montag dieser Forderung der Jugendsession oppositionslos angeschlossen.
Das Verbot soll aber nicht nur rechtsextreme Zeichen treffen, sondern generell alle extremistischen und gewaltverherrlichenden Symbole.
Der Handlungsbedarf im Kampf gegen Extremismus wurde am Montag in der Grossen Kammer weitherum bejaht. Das blosse Tragen beispielsweise eines Hakenkreuzes sei nach heutigem Recht nicht strafbar, sagte Kommissionssprecher Daniel Vischer (Grüne/ZH). Abgelehnt, wenn auch nicht aktiv bekämpft wurde das Verbot allerdings von Rednern der SVP und der Schweizer Demokraten. Jean Henri Dunant (SVP/BS) sagte, ein solcher Straftatbestand wäre wirkungslos und teilweise lächerlich. Das Hakenkreuz etwa sei ein über 4.000-jähriges Sonnensymbol, das schon im alten Ägypten gebraucht worden sei. Auch Bernhard Hess (SD/BE) warnte vor der komplizierten Umsetzung eines solchen Verbotes, da gewisse Symbole verschieden gebraucht würden und schwierig zu definieren seien.
Der Rat übernahm die Petition der Jugendsession 2003 schliesslich widerstandslos, dehnte den Geltungsbereich aber auf Antrag seiner Rechtskommission aus. Verboten werden sollen alle Symbole, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen. Auch die Grünen stimmten dieser Ausdehnung zu, obwohl sie eine Beschränkung auf den Rechtsextremismus lieber gehabt hätten.
Beim Bundesrat rennt der Rat mit seiner Forderung offene Türen ein. Er hat ein solches Verbot bereits in sein Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda aufgenommen. Nach der Vernehmlassung beschloss er dann, diese Vorlage aufzuspalten und den Tatbestand «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» über eine separate Revision des Strafgesetzbuches einzuführen. Justizminister Christoph Blocher stellte sich auch am Montag hinter das Begehren, kündigte aber auch an, der Bundesrat werde sehr sorgfältig legiferieren. «Man muss aufpassen, dass man sich in der Strafverfolgung nicht lächerlich macht», sagte er. Denn Embleme seien schwierig zu definieren und leicht durch ähnliche Zeichen zu ersetzen.
Quelle: AP
Das Verbot soll aber nicht nur rechtsextreme Zeichen treffen, sondern generell alle extremistischen und gewaltverherrlichenden Symbole.
Der Handlungsbedarf im Kampf gegen Extremismus wurde am Montag in der Grossen Kammer weitherum bejaht. Das blosse Tragen beispielsweise eines Hakenkreuzes sei nach heutigem Recht nicht strafbar, sagte Kommissionssprecher Daniel Vischer (Grüne/ZH). Abgelehnt, wenn auch nicht aktiv bekämpft wurde das Verbot allerdings von Rednern der SVP und der Schweizer Demokraten. Jean Henri Dunant (SVP/BS) sagte, ein solcher Straftatbestand wäre wirkungslos und teilweise lächerlich. Das Hakenkreuz etwa sei ein über 4.000-jähriges Sonnensymbol, das schon im alten Ägypten gebraucht worden sei. Auch Bernhard Hess (SD/BE) warnte vor der komplizierten Umsetzung eines solchen Verbotes, da gewisse Symbole verschieden gebraucht würden und schwierig zu definieren seien.
Der Rat übernahm die Petition der Jugendsession 2003 schliesslich widerstandslos, dehnte den Geltungsbereich aber auf Antrag seiner Rechtskommission aus. Verboten werden sollen alle Symbole, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen. Auch die Grünen stimmten dieser Ausdehnung zu, obwohl sie eine Beschränkung auf den Rechtsextremismus lieber gehabt hätten.
Beim Bundesrat rennt der Rat mit seiner Forderung offene Türen ein. Er hat ein solches Verbot bereits in sein Massnahmenpaket zur Bekämpfung von Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda aufgenommen. Nach der Vernehmlassung beschloss er dann, diese Vorlage aufzuspalten und den Tatbestand «Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» über eine separate Revision des Strafgesetzbuches einzuführen. Justizminister Christoph Blocher stellte sich auch am Montag hinter das Begehren, kündigte aber auch an, der Bundesrat werde sehr sorgfältig legiferieren. «Man muss aufpassen, dass man sich in der Strafverfolgung nicht lächerlich macht», sagte er. Denn Embleme seien schwierig zu definieren und leicht durch ähnliche Zeichen zu ersetzen.
Quelle: AP