Schwermetall • Nationalfeier
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Nationalfeier

Verfasst: 01.08.2006, 10:25
von Oktofalz
Was unternehmt ihr am 1. August? Gehört ihr zu den kranken Pyros, die einen frisierten Thunder nach dem anderen in die Robbydogg`s schmeissen, geht ihr aufs Rütli die Bundesratsrede anhören oder bleibt ihr einfach zuhause und hört mit offenem Fenster die serbische Nationalhymne an?

Ich bleib entweder zuhause und nerv mit über den Lärm oder geh mich an den See besaufen

Verfasst: 01.08.2006, 10:35
von ticino1
War vorher Bekannte besuchen und "weiterbildungsmaterial" liefern. Das Wetter ist sehr feucht. Heute wird meine CD Sammlung aufgeräumt, ein paar CD werden verbessert und neu gebrannt, usw. Saufen liegt auch auf dem Plan. Vielleicht mache ich einen Sprung in der Stadt, heute Nachmittag.

Verfasst: 01.08.2006, 11:28
von satanarchrist
Werd wohl nach Altdorf gehen und am Abend an ein Tribute to Johnny Cash Konzert

Verfasst: 01.08.2006, 11:59
von Insomnivs
Für euch ist dass ein Grund zum Feiern?
Das möchte ich in Deutschland mal erleben...

Verfasst: 01.08.2006, 12:14
von ticino1
Insomnius hat geschrieben:Für euch ist dass ein Grund zum Feiern?
Das möchte ich in Deutschland mal erleben...
<====

Verfasst: 01.08.2006, 12:32
von Oktofalz
hm also der eine bundesrat (weiss jetzt nicht mehr obs leuenberger war) sagte vor kurzem noch, dass die schweiz wiedermal einen grund hat zum feiern hat dank der fussballnati. dieser spruch fand ich irgendwie etwas erbärmlich.

aber hier feierts schon seit 11 uhr morgens... zum glück darf man die bude vollsounden ohne dass jemand reklamiert.

Verfasst: 01.08.2006, 12:34
von DarkDrow
kogokg hat geschrieben:hm also der eine bundesrat (weiss jetzt nicht mehr obs leuenberger war) sagte vor kurzem noch, dass die schweiz wiedermal einen grund hat zum feiern hat dank der fussballnati. dieser spruch fand ich irgendwie etwas erbärmlich.
Erbärmlich?

Sowas ist in Dtl. der einzige Grund....

Verfasst: 01.08.2006, 12:49
von Oktofalz
stimmt ja auch.. ohne fussball währe die ganze menschheit schon lange von ausserirdischen versklavt worden!

ich werde mal in aller lautstärke finnischer volk abspielen lassen und später die knallfrösche in meinem briefkasten zählen :wink:

Verfasst: 01.08.2006, 14:08
von fox
Tagesplan: Noch rasch packen für die Wacken-Odyssee (wär's nur schon ausgestanden) und dann gediegene Grillade mit der Paganhorde in Chévroux am Ufer des Neuenburgersees.

Fahnenschwingen, Methörner stemmen und alle ach so hässlichen nationalistischen Gebärden eingeschlossen. Und das Schönste dran: Kein Arsch kann und wird uns dran hindern.

Sollen die nur alle aufs Rütli oder nach Brunnen oder sonstwohin und sich die Birnen einschlagen, wir werden unsern Nationalfeiertag auf ganz eigene Weise und im ganz eigenen kleinen Rahmen begehen...

Verfasst: 01.08.2006, 14:12
von ticino1
fox hat geschrieben: Kein Arsch kann und wird uns dran hindern.
Gönn' ich euch! So soll's sein.

Trotz alle dem

Verfasst: 01.08.2006, 14:17
von Swyt
Bei uns in Zürich ist Feuerverbot...aber wir machens trotzdem...!
Wenn die meinen das Zürich der einzige Kanton ist in dem Waldbrand gefahr herscht nachdems geregnet hat, dann sind die Herren Systemknechte wohl einfach gesagt bemitleidenswerte Wesen....

Verfasst: 01.08.2006, 14:20
von Totgeburt
Mache ein grosses Fondue mit meiner Freundin, danach mal den diversen Feuerwerken hinterher rennen.

Verfasst: 01.08.2006, 15:38
von Halunke
Nach diesen Gottverdammten Thunder der mir Gestern fast das Gesicht weggefetzt hätte, werde ich mich wohl einfach betrinken.

Hachja Ferien sind schön!

Verfasst: 01.08.2006, 19:46
von Schrat
aber hier feierts schon seit 11 uhr morgens... zum glück darf man die bude vollsounden ohne dass jemand reklamiert.
Di meinst wohl die ganzen Idioten, die ihr teuer erstandenes Feuerwerkszeug am helllichten Tag ablassen, wo man ja unglaublich viel davon hat.

Verfasst: 28.07.2008, 12:39
von Oktofalz
Ist dieser Tag eigentlich irgendwo gesetzlich als Feiertag veranktert?

Verfasst: 28.07.2008, 13:37
von Ragnar
ich werde voraussichtlich am 1. und am 2. august bis 23:30 arbeiten müssen. das nur weil eine andre umgeschult wird. toll nicht?

Verfasst: 28.07.2008, 13:56
von BarbaPeder
Ragnar hat geschrieben:ich werde voraussichtlich am 1. und am 2. august bis 23:30 arbeiten müssen. das nur weil eine andre umgeschult wird. toll nicht?
das gibt geld. und ausserdem kann man auch sonst mal feiern ;)

Verfasst: 28.07.2008, 17:23
von Mr. X
kogokg hat geschrieben:Ist dieser Tag eigentlich irgendwo gesetzlich als Feiertag veranktert?
Nein, in der Schweiz natürlich nicht, aber es ist glaubs der Nationalfeiertag der Insel Palau.

Verfasst: 28.07.2008, 17:47
von Hagel
Ich kenne auch deren Nationalgetränk.

Bild

Verfasst: 28.07.2008, 18:05
von Oxford
So, jetzt konnte ich zumindest einmal die Systematische Rechtssammlung auf meinem Firmenlaptop nutzen:

Bundesverfassung, 3. Titel, 2. Kapitel, 8. Abschnitt:

Arbeit*
Art. 110

1 Der Bund kann Vorschriften erlassen über:
a. den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
b. das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, insbesondere über die gemeinsame Regelung betrieblicher und beruflicher Angelegenheiten;
c. die Arbeitsvermittlung;
d. die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen.
2 Gesamtarbeitsverträge dürfen nur allgemeinverbindlich erklärt werden, wenn sie begründeten Minderheitsinteressen und regionalen Verschiedenheiten angemessen Rechnung tragen und die Rechtsgleichheit sowie die Koalitionsfreiheit nicht beeinträchtigen.
3 Der 1. August ist Bundesfeiertag. Er ist arbeitsrechtlich den Sonntagen gleichgestellt und bezahlt.


Und die Verordnung dazu:

Verordnung über den Bundesfeiertag
vom 30. Mai 1994 (Stand am 1. Januar 1995)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 34ter und 116bis der Bundesverfassung1 sowie Artikel 20 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung,
beschliesst:

Grundsatz
Art. 1

1 Der Bundesfeiertag ist ein den Sonntagen gleichgestellter arbeitsfreier Tag.
2 Er wird der Anzahl der Feiertage nach Artikel 18 Absatz 2 des Arbeitsgesetzes2 nicht angerechnet.
3 Für den arbeitsfreien Bundesfeiertag besteht volle Lohnzahlungspflicht durch den Arbeitgeber.

Beschäftigung am Bundesfeiertag
Art. 2

1 Die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern am Bundesfeiertag richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften über die Sonntagsarbeit.
2 Wo keine gesetzlichen Vorschriften anwendbar sind, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Bundesfeiertag beschäftigt werden, wenn es aus betrieblichen Gründen notwendig ist. Arbeit bis zu fünf Stunden Dauer ist durch Freizeit von gleicher Dauer, Arbeit von mehr als fünf Stunden durch einen Ersatzruhetag auszugleichen.

Vorbehalt kantonalen Rechts
Art. 3

Vorbehalten bleiben die kantonalen Bestimmungen über die Sonntagsruhe und die Öffnungszeiten von Betrieben, die dem Detailverkauf, der Bewirtung oder der Unterhaltung dienen.

Änderung bisherigen Rechts
Art. 4

Die Verordnung vom 13. November 19623 über die Strassenverkehrsregeln wird wie folgt geändert:
Art. 91 Abs. 1
...4

Inkrafttreten
Art. 5

Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit Artikel 116bis der Bundesverfassung5 am 1. Juli 1994 in Kraft.




1 SR 101
2 SR 822.11
3 SR 741.11
4 Text eingefügt in der genannten V.