
Kassel (rpo). Der Kinofilm "Rohtenburg" mit Thomas Kretschmann darf nicht aufgeführt werden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Freitag entschieden. Es gab dem Antrag des als "Kannibalen von Rotenburg" bekannt gewordenen Armin Meiwes statt, der seine Persönlichkeitsrechte durch den Film verletzt sieht. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht anfechtbar.
Die kalifornische Produktionsfirma Atlantic Streamline könne sich in diesem Fall nicht auf die Freiheit der Kunst berufen, sagte der Vorsitzende Richter Bodo Nordmeier. Das Urteil ist rechtskräftig und kann nur noch mit einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gekippt werden. Der deutsche Filmverleih Senator AG hatte zuvor angekündigt, im Falle eines Verbots durch alle Instanzen gehen zu wollen.
Der als "Real-Horrorfilm" beworbene Streifen mit Thomas Kretschmann in der Hauptrolle, der mit 70 bis 80 Kopien am 9. März in die deutschen Kinos kommen sollte, ist angelehnt an die grausige Tat Meiwes' vom März 2001. Meiwes hatte in seinem Haus im nordhessischen Rotenburg einen Berliner Ingenieur mit dessen Einverständnis entmannt, getötet, zerlegt und teilweise gegessen. Er steht deshalb derzeit in einem wieder aufgerollten Prozess wegen Mordes vor dem Landgericht in Frankfurt am Main.
Entgegen der Darstellung der Produktionsfirma orientiere sich der Film detailgenau an dem Lebensbild, den Persönlichkeitsmerkmalen und der Bluttat des "Kannibalen von Rotenburg", sagte Richter Nordmeier. Meiwes habe dem nicht zugestimmt. "Dieser Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist rechtswidrig und wiegt schwer." Weder die Freiheit der Kunst noch die Freiheit der Berichterstattung durch Film könnten die Rechte eines Menschen überlagern, der unfreiwillig zum Thema eines Horrorfilms gemacht werde.
Nach dem Urteil des OLG darf der Film in Deutschland nicht vorgeführt, als DVD verkauft oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Meiwes' Anwälte wollen nun in einem nächsten Schritt auch die internationale Verbreitung verhindern.
Rechtsanwalt Harald Ermel kündigte zudem die Prüfung rechtlicher Schritte gegen das Lied "Mein Teil" der Rockband Rammstein und den Film "Dein Herz in meinem Hirn" von Rosa von Praunheim an, die sich ebenfalls auf den Fall des "Kannibalen von Rotenburg" stützen. Er wies Vorwürfe zurück, dass es seinem Mandanten bei den Klagen ums Geld gehe. "Wir haben von Atlantic Streamline Geld geboten bekommen", sagte Ermel. "Das wollten wir nicht, wir wollen eine wahrheitsgemäße Darstellung."

(Armin Meiwes)
Deshalb habe Meiwes die Firma Stampfwerk in Hamburg mit der Produktion eines Dokumentarfilms beauftragt, ohne sich dafür bezahlen zu lassen. Ziel sei eine journalistische und psychologische Aufarbeitung. Der Film "Rohtenburg" zeichne dagegen ein falsches und verleumderisches Bild: "Da wird Herr Meiwes am Ende als bestialischer Mörder dargestellt, der wahllos auf einen Menschen einsticht."
Quelle