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Verfasst: 27.06.2008, 11:47
von Totgeburt
Kommen Sie aus Hinterarschfutzikofen?

Verfasst: 27.06.2008, 11:48
von Veritas_In_Omnes
Ja! Kennen wir uns etwa?

Verfasst: 27.06.2008, 11:49
von Hagel
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Verfasst: 27.06.2008, 20:26
von Mr. X
kasper hat geschrieben: werd den gore-kommandanten nächste woche sehen, zwecks information/daten, dann können wir schauen.
Märetfescht isch aber die Wuche, das weisch scho, odr? Gid sichr wieder 'uere Schlegerei!

Verfasst: 28.06.2008, 00:36
von kasper
Gore-Kommandant hat geschrieben:
kasper hat geschrieben: werd den gore-kommandanten nächste woche sehen, zwecks information/daten, dann können wir schauen.
Märetfescht isch aber die Wuche, das weisch scho, odr? Gid sichr wieder 'uere Schlegerei!
ascharam...gofferdammi! huere scheiss märetfescht. chume zum schleggle dänk! und du huere arschlöch nid mau zahle taxi richtig!



cheerz

Verfasst: 30.06.2008, 08:41
von Totgeburt
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Verfasst: 30.06.2008, 18:06
von Graf von Hirilorn
Sie sind ja spät dran...

Verfasst: 30.06.2008, 20:42
von Totgeburt
Lieber spät als knie...

Verfasst: 02.07.2008, 07:27
von Graf von Hirilorn
Ob Sie noch alles lernen bis zum zweiten Teil?

Verfasst: 02.07.2008, 07:51
von Totgeburt
Ich gebe mir Mühe.

Zum Thema:
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[7*7]

Verfasst: 02.07.2008, 07:54
von Graf von Hirilorn

Verfasst: 02.07.2008, 08:08
von Totgeburt
Sehr gut, man dankt.

Verfasst: 08.07.2008, 17:42
von Oktofalz
Wie sieht das eigentlich juristisch so aus, wenn ich übers Internet ein Game (ab 18) verkaufe und der Käufer minderjährig ist? Kann das Konsequenzen haben, wenn ich im Inserat "ab 18" geschrieben habe und nix vom ALter des Käufers weiss? Nachfragen ist mir irgendwie zu blöde.

Verfasst: 08.07.2008, 19:09
von Graf von Hirilorn
Musst du aber, dem Gesäss, bzw. Gesetz nach...

Verfasst: 08.07.2008, 20:23
von Ge
kogokg hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich juristisch so aus, wenn ich übers Internet ein Game (ab 18) verkaufe und der Käufer minderjährig ist? Kann das Konsequenzen haben, wenn ich im Inserat "ab 18" geschrieben habe und nix vom ALter des Käufers weiss? Nachfragen ist mir irgendwie zu blöde.
nein, er darf gar kein zb e-bay konto haben, wenn er nicht 18 ist weil der kaufvertrag, auch mündlich, unter 18 nur gültig ist, wenn die eltern zustimmen.

Verfasst: 08.07.2008, 20:28
von Veritas_In_Omnes
Ebay darf man nicht benutzen, wenn man unter 18 ist, somit kann beim Verkäufer keine Schuld gesucht werden, falls er das Spiel tatsächlich dort verkauft. Andernfalls kann der Verkäufer nach geltendem Recht immernoch die stillschweigende Zustimmung der Eltern voraussetzen bzw. davon ausgehen, dass diese Duldung besteht, denn der Kauf eines Spiels ist in meinen Augen immernoch im Rahmen der täglich verrichteten Geschäfte zumal der Preis nicht überrissen hoch sein wird.

Natürlich ist es in dem Fall heikel, schon allein deswegen würd ich zur Nachfrage raten.

Verfasst: 08.07.2008, 21:29
von Ge
Veritas_In_Omnes hat geschrieben:Ebay darf man nicht benutzen, wenn man unter 18 ist, somit kann beim Verkäufer keine Schuld gesucht werden, falls er das Spiel tatsächlich dort verkauft. Andernfalls kann der Verkäufer nach geltendem Recht immernoch die stillschweigende Zustimmung der Eltern voraussetzen bzw. davon ausgehen, dass diese Duldung besteht, denn der Kauf eines Spiels ist in meinen Augen immernoch im Rahmen der täglich verrichteten Geschäfte zumal der Preis nicht überrissen hoch sein wird.

Natürlich ist es in dem Fall heikel, schon allein deswegen würd ich zur Nachfrage raten.
1. hats keinen sinn zu wiederholen, was schon gesagt wurde
2. darf der verkäufer garnichts voraussetzen, so könnte man ja sagen, dass man vorausgesetzt hat, dass die 15jährige die in der nacht rumgeirrt ist mit elterlichem verlaub dort war und gefickt werden kann, weil man sie für 18 gehalten hat und/oder sie das behauptet hat. preis ist nicht relevant, nur bei versicherungen

Verfasst: 08.07.2008, 21:48
von Tigga
C&C 3 - Tiberium Wars: Kanes Wrath




It is Kane's will!

KANE IS THE MESSIAH! :roll:

Verfasst: 09.07.2008, 04:00
von Hagel
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Verfasst: 09.07.2008, 14:46
von Mr. X
Goddess_Frigg hat geschrieben:1. hats keinen sinn zu wiederholen, was schon gesagt wurde
Dann hör aber auch bitte auf damit, ständig die direkt vorangehenden Beiträge in ihrer vollen Verschissenheit zu quoten.