9000,- Euro für Hörschaden
Verfasst: 15.08.2004, 14:19
Hi,
hab den Artikel in der AZ vom 22.07. gefunden. Was haltet ihr davon:
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Rock-Veranstalter muss Schmerzensgeld zahlen. HNO-Ärzte begrüßen das Urteil
Augsburg/München
Sie mögen Musik nur, wenn sie laut ist: Jugendliche Rock-Fans können bei Konzerten gar nicht weit genug vorne stehen - direkt an den Boxen. Mit oft fatalen Folgen: Das Gehör leidet unheilbar. Ein Augsburger Gericht hat jetzt den Stadtjugendring (SJR) zu einer Schmerzensgeld-Zahlung verurteilt - weil einem zum Zeitpunkt des Konzertbesuchs 16-jährigem im Jahr 2001 genau das bei einer SJR-Veranstaltung passiert war.
Es war sein erstes Konzert überhaupt. Begeistert drängte sich der Bub beim x-large-Jugendfestival an die Lautsprecher-Boxen. Resultat: Nach der Veranstaltung hörte er ein ständiges Pfeifen und Brummen. Laut ärztlichem Attest steht das Rock-Konzert als Auslöser der Erkrankung fest. Deshalb bekommt der Kläger 9000 Euro vom Stadtjugendring. Denn der habe diese "Gefahrenquelle" geschaffen, so der Richter.
2001 hatte ein deutsches Gericht erstmals in diesem Sinne Recht gesprochen. Dabei ging's um einen Auftritt der Gruppe "N'Sync" in Trier. Geklagt hatte eine zum Zeitpunkt des Konzertes 13-jährige Schülerin. Sie stand während des Auftritts der Boy-Group an der Sicherheitsbarriere vor der Bühne, keine zwei Meter von einem der Lautsprecher-Türme entfernt. Nach dem Konzert suchte sie einen HNO-Arzt auf, der eine "hochgradige, lärmtraumatische Innenohrschädigungen mit Tinitus (Ohrgeräuschen) beiderseits" und eine "Schwindelsymptomatik" diagnostizierte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Schülerin über rund 90 Minuten einem "pflichtwidrig hohen Schallpegel" von bis zu 104 Dezibel ausgesetzt war. Für diesen gesundheitsgefährdenden Lärm sei allein der Veranstalter verantwortlich gewesen.
HNO-Ärzte begrüßen diese Urteile. Sie setzen sich seit Jahren dafür ein, den Schallpegel - ähnlich wie am Arbeitsplatz - bei Rockkonzerten, in Diskotheken, aber auch in den Kopfhörern von Walk- und Discman-Geräten auf ein ohrenverträgliches Maß herabzusetzen. Konzertveranstalter dagegen sind geschockt: "Unmöglich, nicht nachvollziehbar", so der Augsburger Impressario fassungslos.
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Selber Schuld, wer ohne Ohrstöpsel auf ein Konzert geht und sich direkt neben den Boxen aufhält oder???
Aber Trozdem was soll das bitte. Sind die alle nicht ganz Dicht.
http://www.blackfire-versand.de
bis dann Kriegswolf
Ps: ich weiss nicht wer hier das arme Schwein ist der mit dem Hörschaden oder der der bezahlt hat für diesen Spass????
hab den Artikel in der AZ vom 22.07. gefunden. Was haltet ihr davon:
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Rock-Veranstalter muss Schmerzensgeld zahlen. HNO-Ärzte begrüßen das Urteil
Augsburg/München
Sie mögen Musik nur, wenn sie laut ist: Jugendliche Rock-Fans können bei Konzerten gar nicht weit genug vorne stehen - direkt an den Boxen. Mit oft fatalen Folgen: Das Gehör leidet unheilbar. Ein Augsburger Gericht hat jetzt den Stadtjugendring (SJR) zu einer Schmerzensgeld-Zahlung verurteilt - weil einem zum Zeitpunkt des Konzertbesuchs 16-jährigem im Jahr 2001 genau das bei einer SJR-Veranstaltung passiert war.
Es war sein erstes Konzert überhaupt. Begeistert drängte sich der Bub beim x-large-Jugendfestival an die Lautsprecher-Boxen. Resultat: Nach der Veranstaltung hörte er ein ständiges Pfeifen und Brummen. Laut ärztlichem Attest steht das Rock-Konzert als Auslöser der Erkrankung fest. Deshalb bekommt der Kläger 9000 Euro vom Stadtjugendring. Denn der habe diese "Gefahrenquelle" geschaffen, so der Richter.
2001 hatte ein deutsches Gericht erstmals in diesem Sinne Recht gesprochen. Dabei ging's um einen Auftritt der Gruppe "N'Sync" in Trier. Geklagt hatte eine zum Zeitpunkt des Konzertes 13-jährige Schülerin. Sie stand während des Auftritts der Boy-Group an der Sicherheitsbarriere vor der Bühne, keine zwei Meter von einem der Lautsprecher-Türme entfernt. Nach dem Konzert suchte sie einen HNO-Arzt auf, der eine "hochgradige, lärmtraumatische Innenohrschädigungen mit Tinitus (Ohrgeräuschen) beiderseits" und eine "Schwindelsymptomatik" diagnostizierte. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Schülerin über rund 90 Minuten einem "pflichtwidrig hohen Schallpegel" von bis zu 104 Dezibel ausgesetzt war. Für diesen gesundheitsgefährdenden Lärm sei allein der Veranstalter verantwortlich gewesen.
HNO-Ärzte begrüßen diese Urteile. Sie setzen sich seit Jahren dafür ein, den Schallpegel - ähnlich wie am Arbeitsplatz - bei Rockkonzerten, in Diskotheken, aber auch in den Kopfhörern von Walk- und Discman-Geräten auf ein ohrenverträgliches Maß herabzusetzen. Konzertveranstalter dagegen sind geschockt: "Unmöglich, nicht nachvollziehbar", so der Augsburger Impressario fassungslos.
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Selber Schuld, wer ohne Ohrstöpsel auf ein Konzert geht und sich direkt neben den Boxen aufhält oder???
Aber Trozdem was soll das bitte. Sind die alle nicht ganz Dicht.
http://www.blackfire-versand.de
bis dann Kriegswolf
Ps: ich weiss nicht wer hier das arme Schwein ist der mit dem Hörschaden oder der der bezahlt hat für diesen Spass????