mp3 und videosektion wird demnächst geschlossen

Verbesserungsvorschläge, Ankündigungen, Beschwerden und Fragen zu Schwermetall

Moderatoren: Schlaf, Morgenstern, Schwermetall Forumsmoderatoren

Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

mp3 und videosektion wird demnächst geschlossen

Beitrag von Morgenstern »

Leider muss ich verkünden, dass wir aus rechtlichen Gründen die mp3 und die Videosektion demnächst schliessen müssen. Also saugt noch, was das Zeug hält, bis es die Sektionen nicht mehr gibt!
Benutzeravatar
nesges
Bischof
Beiträge: 734
Registriert: 11.10.2003, 15:06
Wohnort: Lünebach
Kontaktdaten:

Beitrag von nesges »

Ist konkret was vorgefallen?
Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Morgenstern »

Nichts Totschlachtendes (kein Prozess am Hals). Das Risiko eines solchen wird mir jedoch zu gross.
Steiner
Bischof
Beiträge: 650
Registriert: 01.10.2003, 04:54
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Steiner »

Morgenstern hat geschrieben:Nichts Totschlachtendes (kein Prozess am Hals). Das Risiko eines solchen wird mir jedoch zu gross.
Wieso denn das? Ich nehm ja mal an du hast die Erlaubnisse der Bands und Labels eingeholt? Denn dann sollte das doch kein Problem sein.... oder?
Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Morgenstern »

Leider doch. Die Labels und die Bands haben jeweils zugestimmt, klar. Allerdings müssten wir jedes Mal die SUISA oder GEMA Gebühren zahlen, wenn jemand einen Song runterlädt und das wird definitiv zu teuer...
Steiner
Bischof
Beiträge: 650
Registriert: 01.10.2003, 04:54
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Steiner »

Morgenstern hat geschrieben:Leider doch. Die Labels und die Bands haben jeweils zugestimmt, klar. Allerdings müssten wir jedes Mal die SUISA oder GEMA Gebühren zahlen, wenn jemand einen Song runterlädt und das wird definitiv zu teuer...
Treibt die Suisa nicht das Geld für die Künstler und Labels e.t.c. ein? Gibt es denn da keine Ausnahmeklausel oder sowas zu Promotionszwecken?
Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Morgenstern »

Nicht dass ich wüsste. Ich würde mich aber zu gerne belehren lassen.
Weltentod
Bischof
Beiträge: 695
Registriert: 20.10.2004, 09:59

Beitrag von Weltentod »

:shock:
Find ich schon sehr seltsam was es für Gesetze gibt. Aber soll mal so hingenommen werden ... nur müßte ein Ruppe dann nicht auch blechen wenn sie MP3's ihrer Musik anbietet? Zwar sind sie die Eigentümer, aber das scheint ja nicht viel zu zählen.
Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Morgenstern »

Ja, müssten sie.
Benutzeravatar
nesges
Bischof
Beiträge: 734
Registriert: 11.10.2003, 15:06
Wohnort: Lünebach
Kontaktdaten:

Beitrag von nesges »

Wie sieht's aus, wenn du aus den Downloads Streams machst? Schau dir mal zB den hier an, das könnte man hier auch relativ einfach implementieren. Fremde Quellen streamen geht damit auch.
Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Morgenstern »

Es könnte sein, dass so etwas daran etwas ändern würde, da die Files nicht kopiert werden würden. Ich muss das aber noch abklären. Trotzdem würden Gebüren anfallen - wie beim Radio halt. Danke für die Idee!
Benutzeravatar
Schwermetaller
Bischof
Beiträge: 747
Registriert: 08.02.2005, 08:41
Wohnort: Seuzach
Kontaktdaten:

Beitrag von Schwermetaller »

oder wir verlinken auf die bandwebseiten.. gleich zum MP3.. oder ist das dann das gleiche problem?
Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Morgenstern »

Wenn man das mp3 direkt verlinkt ist es das gleiche Problem. Wenn man die Mp3 Rubrik der Band verlinkt nicht.
Steiner
Bischof
Beiträge: 650
Registriert: 01.10.2003, 04:54
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Steiner »

Morgenstern hat geschrieben:Nicht dass ich wüsste. Ich würde mich aber zu gerne belehren lassen.
Ja würd mich auch gern belehren lassen in der Sache ;). Wäre nett wenn du hier reinposten könntest wenn du was näheres herausgefunden hast. Habe da mit der SUISA und so noch nie genau durchgeblickt.
abdulaziz abu blasth bith
Laienpriester
Beiträge: 120
Registriert: 11.02.2004, 09:21
Wohnort: 300° D3 outbound KLO

Beitrag von abdulaziz abu blasth bith »

Steiner hat geschrieben: Gibt es denn da keine Ausnahmeklausel oder sowas zu Promotionszwecken?

Nicht direkt. Wir müssen jedesmal, wenn z.B. ein Track von uns auf einen Sampler kommen soll, der Suisa eine schriftliche Erklärung schicken, dass das in Ordnung ist und sie den Herausgeber in Ruhe lassen sollen. Die wollen dann ab und zu noch wissen ob wir uns da wirklich sicher seien und blabla, aber so klappts.
Benutzeravatar
Bandog
Kardinal
Beiträge: 1430
Registriert: 17.11.2004, 01:34

Beitrag von Bandog »

abdulaziz abu blasth bith hat geschrieben: Die wollen dann ab und zu noch wissen ob wir uns da wirklich sicher seien und blabla
Aber sonst gehts gut ? Das ist ja sowas zum Kotzen. Wofür ist denn die SUISA da ? Um der Band möglichst viel Raffgier ans Herz zu legen ?

Ich kapiere den ganzen Thread nicht so wirklich. Ist es wirklich verboten, seine Musik gratis anzubieten ? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, das wäre ja "huere schräg".

Von wegen Stream: Klar, vielleicht sieht es rechtlich anders aus, aber: Alles was auf den eigenen PC gelangt, kann man auch speichern.
Benutzeravatar
Ragnar
Papst
Beiträge: 2775
Registriert: 22.12.2004, 08:17
Wohnort: Zürich

Beitrag von Ragnar »

jaja die schweiz und der bürokratische filz, zum kotzen.
da hat ein schreibtischtäter wieder mal ganze arbeit geleistet.
Benutzeravatar
Morgenstern
Gott
Gott
Beiträge: 10374
Registriert: 01.10.2003, 01:44
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Beitrag von Morgenstern »

Das hat nichts mit der Schweiz zu tun. Das ist europaweit gleich.

Die SUISA ist sinnvoll wenn Bands im Radio gespielt werden, da stellen sie sicher, dass die Künstler (und nicht nur das Label) auch einen Batzen abkriegen. Bei kleinen Bands ist die SUISA der absolute Bürokratiemüll.

Es ist nicht verboten, seine Musik gratis anzubieten. Wenn man jedoch die Verwaltung der Verwertungsrechte der SUISA abgetreten hat, muss man denen jedes Mal sagen, dass es in Ordnung gehen würde.
Steiner
Bischof
Beiträge: 650
Registriert: 01.10.2003, 04:54
Wohnort: Basel
Kontaktdaten:

Beitrag von Steiner »

Morgenstern hat geschrieben:Das hat nichts mit der Schweiz zu tun. Das ist europaweit gleich.

Die SUISA ist sinnvoll wenn Bands im Radio gespielt werden, da stellen sie sicher, dass die Künstler (und nicht nur das Label) auch einen Batzen abkriegen. Bei kleinen Bands ist die SUISA der absolute Bürokratiemüll.

Es ist nicht verboten, seine Musik gratis anzubieten. Wenn man jedoch die Verwaltung der Verwertungsrechte der SUISA abgetreten hat, muss man denen jedes Mal sagen, dass es in Ordnung gehen würde.
Könntest du dem zu Folge nicht einfach auf die Mails der Bands oder Labels verweisen, in denen dir die Erlaubnis zur Nutzung der MP3s zugesichert wurden? Also halt erst dann wenn die SUISA mal mit "bösen" Absichten auf dich zukommen sollte.
Benutzeravatar
Bandog
Kardinal
Beiträge: 1430
Registriert: 17.11.2004, 01:34

Beitrag von Bandog »

Ich habe mich mal schlau gemacht.

Wie wird die Nutzung von Musik im Internet abgerechnet?
Da wie erwähnt die Nutzungsvorgänge bei der online-(Internet)-Verwendung von Musik nicht grundlegend neu sind, werden die bereits bestehenden SUISA-Tarife zur Berechnung der Entschädigung analog angewendet.

Muss auch eine Entschädigung entrichtet werden, falls das Angebot im Internet kostenlos erfolgt?
Ja. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob die Internet-Nutzung von Musik kommerziell orientiert ist oder nicht.

Darf ich meine eigenen Kompositionen mittels MP3-Files im Internet veröffentlichen?
Ja. Falls Sie UrheberIn von Musik und Text eines Musikwerkes sind, so dürfen ausschliesslich Sie über die Verwendung der entsprechenden Schöpfung bestimmen. Haben Sie allerdings schon Teile Ihrer Urheberrechte übertragen, so muss folgendes beachtet werden:

Falls Sie bereits SUISA-Mitglied sind, so darf die Internet-Veröffentlichung nur auf der eigenen Homepage erfolgen, um entschädigungsfrei zu bleiben. Erfolgt die Veröffentlichung auf einer anderen Website (z.B. ''MP3.com''), so muss deren Inhaber die entsprechende Entschädigung bezahlen.Falls Sie bereits über einen Verlags- oder einen Tonträgervertrag verfügen, haben Sie gewisse Verwertungsrechte dem Verlag oder der Tonträgerfirma abgetreten. Veröffentlichen Sie nun die Songs, welche Gegenstand des Vertrages bilden, auf dem Internet, ohne über eine Einwilligung der betreffenden Firma zu verfügen, so verletzen Sie den mit ihr abgeschlossenen Vertrag.

Welche Entschädigung ist für die Veröffentlichung von Sound-Samples zu bezahlen?
Bei Sound-Samples handelt es sich um kurze Hörproben einzelner Musiktitel, zum Beispiel für einen CD-Katalog oder die Präsentation von Veranstaltungen, Musikgruppen etc. Es handelt sich dabei normalerweise um reine Audiodateien, die auf der Website unentgeltlich zur Verfügung stehen.
Für das Einspeichern in den Server hat der Betreiber des Servers oder sein Auftraggeber eine Vergütung in Höhe von CHF 1.25 pro 60 Sekunden geschützter Musik zu bezahlen (vgl. Ziffer 14 des Tarifs PN). Diese Entschädigung ist einmalig für jeden eingespeicherten Titel zu entrichten.
Für die Präsentation des Titels im Netz beträgt die anfallende Entschädigung CHF 12.50 pro Monat für bis zu 15 gleichzeitig mögliche Zugriffe (vgl. Ziffer 9.3 des GT T).

Broadcasting
Die Entschädigung für Broadcasting-Verwendungen wird unter analoger Anwendung des Senderechtstarifes (GT S) berechnet und beträgt einen Prozentsatz der Einnahmen oder Kosten, die mit der Musikverwendung erzielt werden. Als Einnahmen gelten alle Zuwendungen an den Betreiber des Broadcasting-Angebots (Sponsoring, Bartering, Werbung, Abonnements- oder Zugangsgebühren), als Kosten sind sämtliche mit der Verwendung der Musik verbundenen Aufwendungen zu verstehen (z.B.: Kosten der Aufzeichnungsgeräte, der Belegung von Speicherplatz auf dem Server, der mit der Abwicklung der ''Sendung'' beschäftigten Personen).
Werden die Sendungen nicht ''live'', sondern zeitversetzt übertragen, handelt es sich um ein Angebot auf Bestellung oder ''on demand''.


Naja, was soll man sagen. 50% sinnvoll, 50% absurd.
Antworten