Frauen im Mittelalter :-)

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Vigrid
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Frauen im Mittelalter :-)

Beitrag von Vigrid »

Ich dachte mir, ih posts euch mal :)

teil 1

Prolog:

In der Forschung wird die Frage nach dem Bild der Frau im Mittelalter als sehr schwierig betrachtet. Historische Aufzeichnungen sind zumeist klerikalen Ursprungs - weltliche Darstellungen in der Literatur geben zuweilen nur Wunschbilder wieder oder wollen durch Übertreibung unterhalten. Die höfische Epik zeigt nur einen Einblick in das Leben der feudalen Oberschicht - die Masse der Städterinnen und Bäuerinnen bleibt unerwähnt. Aus diesen Gründen gibt es keine eindeutigen Quellen, die das Leben der Frauen aller Stände belegen, und wir müssen uns mit den Hypothesen sozio-historischer Analysen begnügen. So gibt es widersprüchliche Aussagen (und Belege) zur Arbeit der Frauen (z.B. in den Zünften) ebenso wie zum Bedeutungswandel der Ehe in der Feudalgesellschaft. Auch die Frage muß offenbleiben, wie Frauen im Mittelalter ihre Situation selbst erkannt und erlebt haben. Aspekte des Frauenlebens im frühen Mittelalter sind nachfolgend mit den oben erwähnten Einschränkungen zusammengetragen worden:

Die Frauenbilder

"Frauen sind labil, führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich und geistig unterlegen." So und ähnlich kann frau es in den Schriften berühmter Kirchenväter des Mittelalters lesen, die ihre männlichen Schützlinge vor allzu unbedachter Annäherung an die Frauen zu bewahren suchten. Das Frauenbild der Kirche ist durch frauenfeindliche und diffamierende Schilderungen gekennzeichnet. Der Mann hingegen ist wie geschaffen dafür, ein gottgefälliges Leben zu führen. Frauen sind ungebändigt, zügellos und widerspenstig und müssen erst vom Vater und später vom Ehemann "erzogen" werden, um Demut und Gehorsam zu lernen.

Besonders die Sexualität der Frau bedarf einer Reglementierung. Ihre Triebhaftigkeit, die den Mann stets ins Verderben zu führend droht, kann nur durch die Ehe gebrochen werden. In der Ehe ist die Sexualität der Frau auf die Verpflichtung, für Nachwuchs zu sorgen, reduziert, und der Frau werden Aufgaben als Mutter und Herrin des Hauses zugewiesen. Mit der Beschränkung auf den häuslichen Bereich ist der Ausschluß der Frau von öffentlichen Ämtern beschlossen. Sie darf weder Richterin werden noch andere Herrschaftsbefugnisse erlangen. Versammlungen und freie Meinungsäußerungen sind ihr verboten. Nur als Frau, die Mann und Kinder umsorgt, wird ihr Anerkennung zuteil, ansonsten wird sie auf allen Gebieten minder bewertet.

Der Wert der Frau wird an ihrem Familienstand gemessen, und daran ist auch ihr Rechtsstatus geknüpft. Die Ehefrau kann nur als Mutter eine gewisse Achtung erringen. Jungfräulichkeit stellt eine Art Ersatz für die Priesterschaft der Frau dar. Ledige Frauen und Witwen gelten als gottgefällig . Die Kirche lockt das Potential reicher Edelfrauen, die als Nonnen ihrem Kloster Finanzmittel zukommen ließen. Die Theologen des Mittelalters blieben bei ihrer frauenfeindlichen darstellung und leiteten die Minderwertigkeit der Frau aus der Bibel her. Sie argumentieren damit, daß Eva aus der Rippe Adams und nicht aus seinem Kopf oder seinem Herzen geschaffen wurde. Die wenig wertvolle und entbehrbare Rippe gebe Auskunft über die Wertigkeit der Frau als Gespielin und Unterhalterin des Mannes. Daß es ihr an Herz und Verstand fehle, konnte auch nur die Frau verführt werden, die Frucht des verbotenen Baumes zu kosten. Für diese Sünde sühnt sie mit den Schmerzen bei der Geburt ihrer Kinder. Die durch ihre Geschlechtsfunktion ermöglichte Läuterung der Frau ehrt sie, obwohl gerade ihre Geschlechtlichkeit immer wieder als das Sündhafte ihrer Existenz angesehen wird.

Die Frau in der Ehe

Frauen aller Stände heirateten meistens bzw. wurden im Alter von 12 bis 16 Jahren verheiratet. Die Ehefrau war ihrem Ehemann untertan - wie es in der Trauungsformel hieß. Der Gatte besaß die Vormundschaft über die Frau, was sich besonders in Rechtsangelegenheiten auswirkte. Der Ehemann hatte allein das Nutzungsrecht des ehelichen Vermögens. Zwar galt mancherorts der Modus, daß die Frau den Veräußerungen aus ihrem Vermögen erst zustimmen mußte - doch die Verweigerung wäre vom Ehemann als Treuebruch ausgelegt worden. Der Mann hatte das Recht, die Frau zu verstoßen und zu züchtigen.
Den adligen Frauen blieb außerdem die Möglichkeit, ins Kloster zu gehen, als Kammerjungfer oder zu anderen Diensten an einem Hof zu leben. Städterinnen konnten in einigen Berufen als Handwerkerinnen, Schankmägde, Dienstbotinnen ihren Lebensunterhalt verdienen oder mußten sich als Marketenderinnen durchschlagen. Nur wenige betätigten sich als "wissende Frauen", als Hebammen und "Ärztinnen". Den Bäuerinnen war es fast unmöglich, den Boden allein zu bewirtschaften.
Die Ehe war im gesamten Mittelalter "in Mode". Innerhalb der Feudalgesellschaft avancierte sie zum Mittel der Macht- und Bündnispolitik, um mächtige, reiche und einflußreiche Sippen durch eine Ehe aneinander zu binden. Kinderverlöbnisse und Ehen unter Partnern mit großem Altersunterschied waren üblich - auf individuelle Partnerwünsche wurde keine Rücksicht genommen. Die standesgemäße Heirat war nahezu obligatorisch. Eine Frau, die einen Mann niederer Herkunft ehelichte, mußte sich fortan mit der Stellung ihres Gatten begnügen. Für den Vater, der die Braut dem Bräutigam bei der Heiratszeremonie übergab, galt als oberstes Prinzip, die Tochter möglichst ehrenvoll zu verheiraten, denn bei bewaffneten Konflikten wurden die angeheirateten Verwandten als feste Verbündete betrachtet.

Die Verwandten der Frau und der Hofstaat überwachten das Eheleben der Paare - Ehe war eine öffentliche Angelegenheit. Während die Verwandten der Frau darauf achteten, daß der Ehemann zu seiner Hilfsverpflichtung stand, bewachte der Hofstaat die Treue der Ehefrau. Ehebruch wurde nicht allein als Betrug am Ehemann gewertet, sondern verletzte auch die Ehre seiner Sippe. Es mußte befürchtet werden, daß die Nachkommen nicht aus der Verbindung zum Ehemann, sondern von einem "Nebenbuhler" entstammten und dem Gatten untergeschoben werden sollten. Die Unantastbarkeit der Abstammung verbot jede Unklarheit über Herkunft, Ehre und Stand. Untreue Frauen wurden deshalb verstoßen. Die illegitimen Nachkommen des Mannes hatten im Gegenzug ebenfalls keinerlei Rechte und erbten nichts.
Adlige Männer verheirateten sich häufig neu - Überdruß oder eine veränderte politische Konstellation waren ausschlaggebend für die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Als Scheidungsgründe wurden Impotenz des Mannes, Trunkenheit der Frau, männliche Verschwendung des Familienvermögens der Frau, Erkrankung an Aussatz und ketzerische Neigungen des Partners anerkannt. Obwohl die Kirche diese Scheidungsmodalitäten festlegte, wurden sie doch jederzeit unterlaufen. Die Frau durfte bei der Trennung die "Gerade", d.h. alles weibliche Gut wie Kleider, Schmuck und die Aussteuer mitnehmen.

Die Kirche kritisierte die Institution Ehe und begründete dies mit dem Scheitern der Paradiesehe. Aus weltlicher Sicht war die Ehe eine Funktionsgemeinschaft - durch Rechte und Pflichten geregelt. Besonders bei Städterinnen und Bäuerinnen galt das Prinzip der Arbeitsteilung, wobei der Frau die Bereiche Haushaltsführung, Kindererziehung, der Versorgung der Tiere und Nahrungsproduktion zugeteilt wurden. Die Sicherung der Lebensbedürfnisse hing eng mit der guten Zusammenarbeit von Frau und Mann zusammen. Die Frauen der unteren Stände "erarbeiteten" sich ihre "Gleichberechtigung" und ihre geachtete Position.
In der weltlichen Literatur wird die Ehe durchweg positiv als ideale Lebensgemeinschaft bewertet. Frauen, die sich der Ehe verweigerten, galten als "böse".

Gewalttätigkeit der Männer gegenüber den Frauen gab es in allen Ständen. Rechtlich standen der Frau nur geringe Mittel zur Verfügung. Vor Gericht brauchte sie immer einen männlichen Fürsprecher, der für sie Klage führte.

Rechtliche Stellung der Frau

Eine Frau, die Notzuchtsklage gegen einen Mann einreichte, mußte dies mit zerrissenen Kleidern und zerzausten Haaren tun. Nur der Augenscheinbeweis wurde von den Richtern anerkannt. Dem Recht nach waren volljährige (18 Jahre), ledige Frauen und Witwen selbständig. Als Witwe konnte die Frau die Vormundschaft über ihre unreifen Kinder erwerben. Frauen, die ein reiches Erbe erhalten hatten, mußten sich meistens neu verheiraten, um ihren Besitz zu schützen. Das Erbrecht der Frau gestaltete sich unterschiedlich - sie erlangten es immer dann, wenn keine männlichen Erben mehr vorhanden waren. Üblicherweise verloren verheiratete Frauen durch die Mitgabe der Mitgift vollends ihren Erbanspruch. Die Frauen waren in der Regel finanziell und vom Schutz der Männer abhängig. Diese beiden Kriterien verfestigten ihre untergeordnete Stellung innerhalb der Feudalgesellschaft.

Bildung und Freizeit der adligen Frau

Sticken, Weben, Reiten, Schachspielen, Singen, Tanzen, Gedichte vortragen und die Anwesenheit bei Ritterturnieren gehörten zu den Beschäftigungen der adligen Frauen. Es war ihre Aufgabe, bei Hoffesten für die Unterhaltung und Friedfertigkeit der stets kampf- und streitbereiten Ritter zu sorgen, indem sich die Frauen immer zwischen die Ritter plazieren mußten. Im Mittelalter wurden adlige Frauen am Hofe als Friedensstifterinnen angesehen. Zur Ausbildung der Mädchen gehörte die Unterweisung in Religion, im Lesen und Schreiben. Bildung hatte jedoch keinen großen Stellenwert in der Feudalgesellschaft, wo Kampffähigkeit und Eroberungswille den Reichtum des Adels begründeten. Erst später - mit der Verbreitung des Schrifttums, wo "Beamte" (Ministeriale) aus dem Bürgertum aufgrund ihrer Kenntnisse den Adelstitel verliehen bekamen, betrachtete man/frau Bildung als Vorzug. Als Mitte des 12. Jahrhunderts die ersten Universitäten gegründet wurden, verweigerte man den Frauen den Zutritt.
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Vigrid
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Beitrag von Vigrid »

2. Teil: Wissende Frauen - Berufung zur Hexe?

Im 14. bis 16. Jahrhundert bietet das Leben berufstätiger Frauen wissenswerte Einblicke. Es standen den Frauen - wenn auch nur einer kleinen Minderheit - bereits einige Möglichkeiten offen, selbständig und unabhängig von einem Mann zu leben. Aber es dauerte nicht lange, bis "Mann" die Freiheit der Frauen wieder zu beschneiden begann, was zuletzt in der Hexenverfolgung gipfelte. Die Mehrheit der Frauen lebte nach wie vor als Ehe- und Hausfrau in finanzieller Abhängigkeit vom Ehemann. Die Masse der alleinstehenden Frauen verdiente sich ihren Lebensunterhalt als Mägde, Dienstbotinnen oder Dirnen. Alte Frauen, Kranke und Behinderte fristeten ein erbärmliches Dasein, besonders wenn sie ohne familiäre Unterstützung auskommen mußten.
Das Leben der beschriebenen Personen - und Berufsgruppen kann deshalb nicht repräsentativ für die ganze Gesellschaft angesehen werden. Dies gilt allerdings nicht für das karge Leben der vielen Bäuerinnen, von dem wir zuerst berichten.

Bäuerinnen

Das Leben der Bäuerinnen veränderte sich in den Jahrhunderten des Mittelalters kaum. Sie und die Kinder mußten Schwerstarbeit leisten, um das Überleben zu sichern. Es galt nicht nur, die Hausarbeit zu erledigen, sondern auch Feldarbeit zu errichten. Putzen, Kochen, Spinnen, Schöpfen von Wasser, Schüren des Feuers, Käsen, Vieh und Gemüsegarten versorgen, Getreide einbringen, Mähen und Garben binden und vieles mehr waren ihre Arbeiten. Beim Pflügen mußte die Frau den Ochsen antreiben, während der Mann die Furchen zog. "Arbeitsteilung" zwischen Mann und Frau galt als Prinzip. Es wird allerdings geschätzt, daß die Frauen ca. 14 1/2 Stunden pro Tag mit der Feldarbeit beschäftigt waren und zusätzlich die Arbeiten im Haus, im Stall und für die Familie erledigten. Die höhere Sterblichkeit von verheirateten Frauen "in den besten Jahren" dürfte ein Indiz für die körperliche Überbelastung der Frau sein.
Die Schäferei war den Frauen untersagt, weil mit den Herden oft zu große Strecken zurückgelegt werden mußten. Ausschließlich Frauensache war die Weiterverarbeitung aller pflanzlichen und tierischen Fasern, um Kleidung herzustellen.
Städterinnen und berufstätige Frauen
Rechtliche Beschränkungen, die auf dem Land und in der Burg das Leben der Frauen kennzeichneten, galten nicht in der Stadt. So hafteten Städterinnen nicht mit ihrem Brautschatz für die Schulden ihrer Männer, sie konnten selbst über ihr eigenes verdientes Geld verfügen. Viele Frauen nutzen die Möglichkeit, einen eigenen Beruf auszuüben.

Die Palette der Berufe war vielseitig. Für das mittelalterliche Frankfurt wurden 65 Berufe für Frauen registriert. Auch in sogenannten Männerberufen wie Dachdecker oder Schmied sind Frauen bis in das 16. Jahrhundert vertreten. Die Fertigung von Schnüren und Bändern, Hüllen und Schleifen, Knöpfen und Quasten lag ganz in Frauenhänden. Alle Berufe in der Textilverarbeitung wurden fast ausschließlich von Frauen ausgeübt: Kürschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, Beutel- und Taschenherstellung. Aber auch im Metall- und Holzhandwerk regten sich Frauenhände. Nadeln, Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen- und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und Schlüssel wurden von Frauen hergestellt. Das Bäckereihandwerk, die Bierbrauerei, die Fertigung von Kerzen und Seifen oblag den Frauen. Es gab auch Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen, Näherinnen, Schneiderinnen und Flickerinnen. Diese hatten eine eigene Zunftordnung und durften Lehrtöchter ausbilden. Handels- und Kauffrauen waren ebenso keine Seltenheit. Gelöbnisse und Bürgschaften der Kauffrauen waren uneingeschränkt verbindlich. Frauen handelten oft mit den Waren, die ihre Männer herstellten. Es gibt außerdem zahlreiche Belege über Frauen, die im Groß- und Fernhandel als Unternehmerinnen tätig waren.
Frauen übernahmen vielfach das Geschäft ihres verstorbenen Mannes, mußten es aber nach einem Jahr verkaufen oder an ihre erwachsenen Kinder abtreten, wenn sie selbst nicht in dem Beruf ausgebildet waren. Die berufstätige Frau war in der Stadt keine Besonderheit.

Es gab eine Reihe von Frauen, die sich autodidaktisch weiterbildeten, da ihnen der Zugang zu den Universitäten verwehrt war. So werden Ärztinnen erwähnt, die ohne medizinische Ausbildung, aber mit erfolgreichen Behandlungsmethoden praktizierten. Wir finden auch Zeugnisse über Apothekerinnen und Chirurginnen. Trotz vieler Hindernisse haben sich Frauen in fast alle Berufssparten vorgewagt. Sie wurden in die Zünfte aufgenommen und gründeten eigene Frauenzünfte in den Berufen, in denen Frauen eindeutig dominierten.

Kleidung der Frauen

Charakteristikum für die Stellung der Frau ist auch immer die Kleidung. Bereits im 14./15. Jh. Begann Kleidung "Mode" zu werden. Während die Bäuerinnen sich praktisch und einfach kleideten, wandelte sich die Garderobe der Städterinnen erheblich, wobei sich die neue Kleidung häufig durch hinderliche Attribute auszeichnete. Die Unterkleider wurden feiner, die Formen den Ärmel immer auffallender. Die Haare wurden mit einem Schleier oder einer Haube bedeckt. Die ledige Frau trug ihre Haare sichtbar als Zopf oder offen. Verheiratete Frauen trugen eine leinerne, gestreifte, knapp aufsitzende Kopfbedeckung mit einem Kinnband, welches so stark angezogen wurde, daß die Frau nur lispeln und erst nach einer Lockerung unbehindert essen konnte. Die Kleider boten tiefe Einblicke ins Dekolleté und waren so enganliegend, daß sie die Körperformen betonten. Auf Bildern und Beschreibungen von Frauen stehen immer wieder ihre Gewänder im Vordergrund. Kleidung war wichtiges Attribut weiblicher Repräsentanz, kennzeichnete ihre Stellung, ihren Beruf, machte sie aber auch zum Objekt der Betrachtung.

Dirnen

In der ironisch-zynischen Dichtung der fahrenden Spielleute wurde das derbe Bild der Frau als Lustgespielin betont. Die Frau erscheint als ein Ding, an dem man sich abreagiert, ein Objekt dessen, der den Tag beherrscht, des Mannes. Das eigentümlich heranwachsende Mißtrauen gegen Frauen, dem sich die Männer in der Literatur durch Herabwürdigung Luft verschaffen, ging einher mit der wachsenden Selbständigkeit von Frauen in den Städten als Handwerkerinnen und in anderen Berufen.
Viele Frauen jedoch, zumal wenn sie aus bäuerlichen Familien stammten und mittellos in die Stadt gezogen waren, gerieten häufig in die Lage, Arbeit in Schankhäusern annehmen zu müssen. Der Abstieg zur Prostitution lag dann nicht mehr fern. Bordelle gab es in den Städten in großer Zahl. Sie waren unproblematisch in das Stadtleben integriert, weil ihre Einrichtung angeblich die einheimischen Frauen und Mädchen vor Vergewaltigung schützte. Prostitution wurde berufsmäßig betrieben, ledige Frauen auch aus anderen schlechtbezahlten Berufen, die einen Nebenverdienst brauchten, gingen dem Gewerbe nach. Diese Frauen bildeten innerhalb des Stadtwesens eine eigene Korporation. Nicht selten schickte man sie hohen Gästen zur Begrüßung entgegen, oder die Stadtältesten luden ihre Besucher kostenlos ins "Frauenhaus" (mit gänzlich anderer Bedeutung als heute) ein. Jedes Heer wurde von Dirnen begleitet, jede größere Männerversammlung zog sie scharenweise an.

Gewalt gegen Frauen

Die wachsende Selbständigkeit der Frauen steigerte das Mißtrauen und die Feindseligkeit der Männer. Brutalitäten und Unterdrückung waren für den Großteil der Frauen nach wie vor grausame Realität. Vergewaltigungen waren so häufig, daß sich die Obrigkeit mancherorts zur drakonischen Bestrafung der Täter entschloß.
Aufbauend auf der kirchlichen Auffassung von der Sündhaftigkeit der Frau, ließ man keine Argumentation aus, die den Charakter der Frau an sich in Zweifel zog. Abtreibung, Zauberei und Prostitution waren typische "Frauendelikte" und galten als Rechtfertigung, Frauen allgemein schlecht zu behandeln. Die sieben Todsünden wurden mit Frauengestalten abgebildet. Der Weg von der Verteufelung der Frau führte bis zur Hexenverfolgung. Bereits im 15. Jh. gab es die ersten Hexenprozesse. Allmählich setzten sich Vorstellungen durch, daß es gewissen Frauen gelinge, sich mit dem Teufel ins Benehmen zu setzen und sich dadurch "gefährliche Fähigkeiten und Kenntnisse" anzueignen. (Übrigens: der "Hexenhammer" der Inquisitoren Jakob Spengler und Heinrich Institoris wurde 1987 500 Jahre alt. Dieses berühmteste Handbuch der Hexenjäger war zweieinhalb Jahrhunderte für die kirchlichen Ankläger der Freibrief, um immer mehr Scheiterhaufen lodern zu lassen.)
Aber einige Frauen setzten sich gegen diese gewaltsame Willkür zur Wehr. Frauen schlossen sich zu Gruppen zusammen und überfielen ihre "Feinde" - die religiösen Fanatiker. Dies war nur eine Form des Widerstandes.

Fazit

Als Fazit stellen wir heraus, daß Edelfrauen trotz mancher Rechte diese allein kaum durchsetzen konnten. Städterinnen und Bäuerinnen gelang es, sich aufgrund ihrer Arbeitsleistung, die für den Familienunterhalt unentbehrlich war, Achtung und Mitspracherecht in Familienangelegenheiten zu verschaffen. Von seiten der Kirche und des Staates stellt sich die Tendenz heraus, den Frauen die Möglichkeit auf Unabhängigkeit zu beschneiden.

Quelle : http://www.frauenjournal.de/artikel1.htm
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Morgenstern
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Beitrag von Morgenstern »

Mir scheint das ganze tatsächlich, wie die Autorin selber schreibt, auf nicht allzu guten Quellen zu beruhen und eher dazu gemacht zu sein, Frauen zu erwecken. So à la Pseudofeminismus...

Trotzdem ist die Sache ganz interessant zu lesen:
"Frauen sind labil, führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich und geistig unterlegen."
Wieviel davon stimmt den?!
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nesges
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Beitrag von nesges »

Morgenstern hat geschrieben:
"Frauen sind labil, führen andere in Versuchung, sind zänkisch, herrisch und stets bemüht, den Mann zu unterjochen und ihn jeder Lebensfreude zu berauben. Frauen sind für den Mann erschaffen worden und haben sich ihm deshalb zu unterwerfen. Von Natur aus minderwertig, sind sie dem Mann körperlich und geistig unterlegen."
Wieviel davon stimmt den?!
Als das "stets bemüht" sollte man streichen! SCNR
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Bernard Gui
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Beitrag von Bernard Gui »

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Beitrag von Graf von Hirilorn »

Frauen im mittleren Alter:

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Bernard Gui
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Beitrag von Bernard Gui »

:ugly 3:
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Graf von Hirilorn
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Beitrag von Graf von Hirilorn »

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