Gebühren auf MP3 Playern
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Gebühren auf MP3 Playern
LAUSANNE Jetzt ist es definitiv: Das Bundesgericht hat gestern entschieden, dass Kunden ab 1. September auf MP3-Player Urheberrechtsgebühren zahlen müssen. Kurios: Musikhandys wie das iPhone sind von der Gebühr befreit.
Die Konsumentenorganisationen sind mit ihrer Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt. Auf Druck der Suisa und anderer Verwertungsgesellschaften werden nun MP3-Geräte wie der iPod um 40 Franken teurer.
Das Urteil des Bundesgerichts sorgt für Verwirrung. Die ab dem 1. September geltende Urheberrechtsgebühr ist je nach Gerät unterschiedlich hoch. So zahlt man für einen Acht-Gigabyte-iPod nano und einen 80-Gigabyte-iPod je rund 40 Franken Gebühr obwohl Letzterer über zehn Mal mehr Speicher verfügt. Grund: Der eine hat einen Flash-Speicher eingebaut, der andere eine Festplatte.
«Die Speicher kosten ja auch unterschiedlich viel», begründet Andreas Wegelin von der Verwertungsgesellschaft Suisa die Diskrepanz.
«Das ist eine ungerechte Technologiediskriminierung», kontert Jürg Stutz vom Branchenverband Swico. «Die Gebühren sind viel zu hoch. Die Hersteller haben keine andere Chance, als die Kosten auf den Käufer abzuwälzen.»
Noch skurriler ist, dass die Gebühr nur auf einen Teil der Geräte erhoben wird. Nämlich den, der explizit zum Musikhören oder Videogucken verwendet wird. Die boomenden Musikhandys sind von der Gebühr befreit. Obwohl diese wie beispielsweise das iPhone über einen ebenso grossen Speicher verfügen wie herkömmliche MP3-Player (siehe Tabelle). Auch auf Computerfestplatten und Speicherkarten im Einzelverkauf entfällt keine Urheberrechtsgebühr.
Freude ist allerdings nicht angebracht: «Ich fürchte, die Abgabe auf Handys kommt als nächstes», sagt Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz. «Der Konsument ist der Trottel, der alles bezahlen muss.»
Die Konsumentenorganisationen sind mit ihrer Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt. Auf Druck der Suisa und anderer Verwertungsgesellschaften werden nun MP3-Geräte wie der iPod um 40 Franken teurer.
Das Urteil des Bundesgerichts sorgt für Verwirrung. Die ab dem 1. September geltende Urheberrechtsgebühr ist je nach Gerät unterschiedlich hoch. So zahlt man für einen Acht-Gigabyte-iPod nano und einen 80-Gigabyte-iPod je rund 40 Franken Gebühr obwohl Letzterer über zehn Mal mehr Speicher verfügt. Grund: Der eine hat einen Flash-Speicher eingebaut, der andere eine Festplatte.
«Die Speicher kosten ja auch unterschiedlich viel», begründet Andreas Wegelin von der Verwertungsgesellschaft Suisa die Diskrepanz.
«Das ist eine ungerechte Technologiediskriminierung», kontert Jürg Stutz vom Branchenverband Swico. «Die Gebühren sind viel zu hoch. Die Hersteller haben keine andere Chance, als die Kosten auf den Käufer abzuwälzen.»
Noch skurriler ist, dass die Gebühr nur auf einen Teil der Geräte erhoben wird. Nämlich den, der explizit zum Musikhören oder Videogucken verwendet wird. Die boomenden Musikhandys sind von der Gebühr befreit. Obwohl diese wie beispielsweise das iPhone über einen ebenso grossen Speicher verfügen wie herkömmliche MP3-Player (siehe Tabelle). Auch auf Computerfestplatten und Speicherkarten im Einzelverkauf entfällt keine Urheberrechtsgebühr.
Freude ist allerdings nicht angebracht: «Ich fürchte, die Abgabe auf Handys kommt als nächstes», sagt Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz. «Der Konsument ist der Trottel, der alles bezahlen muss.»
- Veritas_In_Omnes
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Ich frage mich, wie soetwas begründet wird. Man zahlt beim Kauf der Musik schon die Genehmigung, diese hören zu dürfen, wo man will. Von daher verstehe ich die Abgabe nicht. Aber vermutlich ist die Musik mit dem Tabak die Ware mit den meisten Konsumenten und durch den Nichtraucherschutz geht dem Bund halt das Geld aus.
Wenn das Geld an die Musiker, bzw. Künstler geht, stört es mich gar nicht so. Immerhin zahlen wir mit jedem CD-Rohling, und kurioserweise auch mit jedem Sat-Receiver, einen Künstlerbeitrag. Am Ende bleibt aber immer die Frage, bekommen die Künstler wirklich etwas davon, oder ist das nur Augenauswischerei?
Ja, aber gegenüber Leuten wie mir, die nie Songs runterladen oder selten CD`s brenne fände ich diese Begründung eine Frechheit. So bezahle ich ja doppelt..... Korrigiert mich wenn ich falsch liege.Tom hat geschrieben:Wenn das Geld an die Musiker, bzw. Künstler geht, stört es mich gar nicht so. Immerhin zahlen wir mit jedem CD-Rohling, und kurioserweise auch mit jedem Sat-Receiver, einen Künstlerbeitrag. Am Ende bleibt aber immer die Frage, bekommen die Künstler wirklich etwas davon, oder ist das nur Augenauswischerei?
- ein_Wigrid
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mp3-Abgabe: Konsumenten, mailt den Parteipräsidenten!
Die SKS fordert: Jetzt muss das Parlament die umstrittene Abgabe auf mp3-Playern und Harddisc-Recordern verhindern. Dazu braucht es im September «bloss» den fraglichen Artikel im Urheberrechtsgesetz ändern. Um Druck auf das Parlament auszuüben, sollen die verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten den Parteipräsidentinnen und -präsidenten ein Mail schicken. Die SKS hat hierzu die E-Mail-Adresse mp3@konsumentenschutz.ch eingerichtet. Senden Sie uns die
unten stehende Mitteilung. Die SKS wird die Mails sammeln und Anfang September den Parteipräsidenten übergeben.
Sehr geehrter Herr Parteipräsident
Sehr geehrte Frau Parteipräsidentin
Hiermit fordere ich Sie auf, das Urheberrechtsgesetz so zu ändern, dass Abgaben auf mp3-Spielern und Harddisc-DVD-Recordern nicht mehr möglich sind. Es liegt in Ihrer Hand, die Abgabe zu verhindern, die vom Bundesgericht aufgrund unklarer Gesetzeslage beschlossen wurde. Besten Dank für Ihr Engagement.
(Name)
www.konsumentenschutz.ch