De: StGB 166

Satanismus, Christentum, keltische und nordische Religionen sowie die zugehörigen Mythologien!

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Morgenstern
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De: StGB 166

Beitrag von Morgenstern »

Bei euch in Deutschland ist Ketzerei unter Strafe verboten... ist ja total behämmert! Ändert das, aber sofort!
Elfter Abschnitt. Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen

§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
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Morgenstern
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Beitrag von Morgenstern »

Ach du heilige Kacke. In der Schweiz gibt es sowas auch.

StGB Art. 261

Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,
wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,
wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,
wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
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satanarchrist
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Beitrag von satanarchrist »

Darf man danach mit dem "Fuck me jesus" Shirt von marduk rum rennen, oder ist das zu provokativ oder was auch immer?

o_O
Weltentod
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Beitrag von Weltentod »

Na für was man hier alles hinter Gitter gesteckt werden kann. Sollen die doch mal lieber Verbrecher jagen :roll: .

Allerdings würde mich nun wirklich interessieren, was man genau darunter Versteht "den öffentlichen Frieden zu stören"? Denn ich denke mal nicht, dass man für das tragen des erwähnten T-shirts drei jahre ins Gefängnis muß. Was dir allerdings passieren kann, dass du nicht in gewisse Gebäude rein kommst, verständlicherweise ...
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nesges
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Beitrag von nesges »

Morgenstern hat geschrieben:Ach du heilige Kacke
Ab in den Knast mir dir! :twisted:
Grimmschlag
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Beitrag von Grimmschlag »

Heißt es wir können auch den Scheiterhaufen wieder einführen?
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Brunwar
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Beitrag von Brunwar »

Mich würde mal interessieren inwieweit das mit Meinungsfreiheit etc kollidiert...und natürlich welches Strafmass für solch ein ungöttliches Benehmen veranschlagt wird.

Vielleicht mit nem Büsserhemd in der Gegend rumrennen ...oder öffentlich
Revoke brüllen ? :)
Baal
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Beitrag von Baal »

meine herren, unglaublich
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king_of_spades
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Beitrag von king_of_spades »

gut zu wissen- müsst dann eigentlich auch in ungekehrter reihenfolge funktionieren- wenns gercht abläuft...
wenn mich das nächste mal jemand ''scheiss satanist'' schimpft, werde ich ungehend meinen anwalt kontaktieren :lol:

wusstet ihr, dass in deutschland oder bzugsmässig passender ''dem teutschen reich'' der hitlergruss mit bis zu 3 jahren bestraft werden kann??
österreich 2 jahre.
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Ragnar
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Beitrag von Ragnar »

ok schlussendlich ists ja so zu verstehen, nur wer den öffentlichen frieden unsicher macht. provokation ist da was anderes, denke ich...
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Aquifel
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Beitrag von Aquifel »

Wenn ein Christ mich auf der Strasse anlabert und mich bekehren will und mich als Atheist "verirrtes Schaf" oder so nennt, dann ist das wahrscheinlich vollkommen okay, aber sobald ich sagen würde, ich scheisse auf seinen Gott oder ich will den Kack nicht hören, dann mach ich mich strafbar. Echt super.

Aber ist wahrscheinlich dasselbe wie manche geniale Gesetze aus Amerika (von wegen Sex nur mit Kondom oder man darf keine Frau entjungfern [gibt es wirklich in einer Stadt in Amerika dieses Gesetz!!!!] oder das in Florida Sex mit Stachelschweinen verboten ist [das man dafür extra ein gesetz braucht, wer tut denn sowas bitte?] und sowas), die entweder kein Arsch mehr kennt, weil es sowas wie "Karteileichen" sind, oder auf die man quasi scheisst, ohne dass man Probleme bekommt.
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Kain
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Beitrag von Kain »

Ist ja grausam...

Diese Gesetze scheinen aber keinerlei Anwendung mehr zu finden...

Hab noch nie gehört, dass irgendjemand wegen Gotteslästerung oder beschimpfung von Religionen auch nur irgendeine Strafe bekomen hätte...

Texte oder Tonträger mit solchen Inhalten werden höchstens indiziert, aber das rechtlich gegen die Urheber vorgegangen würde ist mir niht bekannt...
jumal
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Beitrag von jumal »

Man darf halt nicht vergessen, dass die Schweizer Verfassung im wesentlichen aus dem Jahre 1291 (zumindest wird das gesagt) stammt...
Nur schon die Einleitung find ich eigentlich sehr provokativ (nicht nur gegenüber uns pösen satanisten... :lol: )

Andererseits find ich es irgendwie lustig... Irgendwann werde ich vielleicht mal wegen 3'380'343facher Störung der Glaubensfreiheit verurteilt... fänd ich irgendwie zwar nicht so toll... andernseits lustig. Stellt euch nur mal den Zeitungsartikel vor :lol:


Cheers
Sartael
Bischof
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Beitrag von Sartael »

jaja... und was ist mit textstellen wie "fuck your god" von necrophobic? na ja ist wohl einfach ein relikt aus alten zeiten...
Crystal-Metal
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Beitrag von Crystal-Metal »

meine Güte wusst ich gar nicht was für bescheuerte Gesetze gibt, toll damit wär ich bestimmt schon vors Jugendgericht gegange^^.Mache immer Christen runter obwohl ich selber einer bin (Ich tret aus wenn ich erwachsen bin).

Aber das muss gändert werden!!!!!
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Zimmer
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Beitrag von Zimmer »

king_of_spades hat geschrieben:wusstet ihr, dass in deutschland oder bzugsmässig passender ''dem teutschen reich'' der hitlergruss mit bis zu 3 jahren bestraft werden kann??
österreich 2 jahre.
Für diese Dämlichkeit dürften es meiner Meinung nach durchaus mehr geben ;)
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Venom
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!

Beitrag von Venom »

Ach du scheiße. Von dem Gesetz wusste ich auch noch nichts. Allerdings, was ist denn mit der Church of Satan ? Oder generell Satanismus oder Atheismus. Das sind ja auch Werte, oder religiöse Bekenntnisse und die werden oft genug "beschimpft". Weiß das jemand ? Da steht zwar nichts vom Christentum aber ich denke dochmal das es sich auf dieses beläuft, oder ?

Mfg, Venom!
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reima
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Beitrag von reima »

Kollidiert dieses Gesetzt denn nicht mir den Grundrechen?

In der BV:

Art 15:
Glaubens und Gewissensfreiheit:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a15.html

Art 16:
Meinungs und Informationsfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html

Art 17:
Medienfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a17.html

Art 21:
Kunstfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a21.html

Art 22:
Versammlungsfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a22.html

Art 23:
Vereinigungsfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a23.html
BlackDeath
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Registriert: 28.04.2005, 12:26

Beitrag von BlackDeath »

Man darf halt nicht vergessen, dass die Schweizer Verfassung im wesentlichen aus dem Jahre 1291 (zumindest wird das gesagt) stammt...
Nur schon die Einleitung find ich eigentlich sehr provokativ (nicht nur gegenüber uns pösen satanisten... )
wer sagte dir denn das? ich würde mal sagen erste schweizer verfassung: 1848 ...

@ reima:
nein leider nicht... es ist die meinungfreiheit gewährleistet (dh du darfst denken scheiss christen) aber du darfst dies nicht öffentlich sagen und keine relg. symbole entehren...

find das völlig daneben, da man zb polit. überzeugungen o.ä. ohne probleme in den dreck ziehen darf (was ich auch gut finde, nur damit mich keiner missversteht)
Arwald

Beitrag von Arwald »

Die Diskussion ist irgendwie absolut überflüssig.

Jeder von euch weiss ganz genau, dass er so lange in "Fuck me Jesus" Shirts und mit 10cm grossem umgekehrten Kreuz um den Hals rum laufen darf wie er will.

Jeder von euch weiss ganz genau, dass man nicht in eine Kirche gehen darf und irgendwelche Gegenstände beschädigen oder eine Messe stören.

Und schliesslich weiss jeder von euch, dass man wegen persönlicher Beleidigung und Diskriminierung, egal welcher art, angezeigt werden kann.
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