Gebühren auf MP3 Playern
Verfasst: 13.07.2007, 09:37
LAUSANNE Jetzt ist es definitiv: Das Bundesgericht hat gestern entschieden, dass Kunden ab 1. September auf MP3-Player Urheberrechtsgebühren zahlen müssen. Kurios: Musikhandys wie das iPhone sind von der Gebühr befreit.
Die Konsumentenorganisationen sind mit ihrer Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt. Auf Druck der Suisa und anderer Verwertungsgesellschaften werden nun MP3-Geräte wie der iPod um 40 Franken teurer.
Das Urteil des Bundesgerichts sorgt für Verwirrung. Die ab dem 1. September geltende Urheberrechtsgebühr ist je nach Gerät unterschiedlich hoch. So zahlt man für einen Acht-Gigabyte-iPod nano und einen 80-Gigabyte-iPod je rund 40 Franken Gebühr obwohl Letzterer über zehn Mal mehr Speicher verfügt. Grund: Der eine hat einen Flash-Speicher eingebaut, der andere eine Festplatte.
«Die Speicher kosten ja auch unterschiedlich viel», begründet Andreas Wegelin von der Verwertungsgesellschaft Suisa die Diskrepanz.
«Das ist eine ungerechte Technologiediskriminierung», kontert Jürg Stutz vom Branchenverband Swico. «Die Gebühren sind viel zu hoch. Die Hersteller haben keine andere Chance, als die Kosten auf den Käufer abzuwälzen.»
Noch skurriler ist, dass die Gebühr nur auf einen Teil der Geräte erhoben wird. Nämlich den, der explizit zum Musikhören oder Videogucken verwendet wird. Die boomenden Musikhandys sind von der Gebühr befreit. Obwohl diese wie beispielsweise das iPhone über einen ebenso grossen Speicher verfügen wie herkömmliche MP3-Player (siehe Tabelle). Auch auf Computerfestplatten und Speicherkarten im Einzelverkauf entfällt keine Urheberrechtsgebühr.
Freude ist allerdings nicht angebracht: «Ich fürchte, die Abgabe auf Handys kommt als nächstes», sagt Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz. «Der Konsument ist der Trottel, der alles bezahlen muss.»
Die Konsumentenorganisationen sind mit ihrer Beschwerde beim Bundesgericht abgeblitzt. Auf Druck der Suisa und anderer Verwertungsgesellschaften werden nun MP3-Geräte wie der iPod um 40 Franken teurer.
Das Urteil des Bundesgerichts sorgt für Verwirrung. Die ab dem 1. September geltende Urheberrechtsgebühr ist je nach Gerät unterschiedlich hoch. So zahlt man für einen Acht-Gigabyte-iPod nano und einen 80-Gigabyte-iPod je rund 40 Franken Gebühr obwohl Letzterer über zehn Mal mehr Speicher verfügt. Grund: Der eine hat einen Flash-Speicher eingebaut, der andere eine Festplatte.
«Die Speicher kosten ja auch unterschiedlich viel», begründet Andreas Wegelin von der Verwertungsgesellschaft Suisa die Diskrepanz.
«Das ist eine ungerechte Technologiediskriminierung», kontert Jürg Stutz vom Branchenverband Swico. «Die Gebühren sind viel zu hoch. Die Hersteller haben keine andere Chance, als die Kosten auf den Käufer abzuwälzen.»
Noch skurriler ist, dass die Gebühr nur auf einen Teil der Geräte erhoben wird. Nämlich den, der explizit zum Musikhören oder Videogucken verwendet wird. Die boomenden Musikhandys sind von der Gebühr befreit. Obwohl diese wie beispielsweise das iPhone über einen ebenso grossen Speicher verfügen wie herkömmliche MP3-Player (siehe Tabelle). Auch auf Computerfestplatten und Speicherkarten im Einzelverkauf entfällt keine Urheberrechtsgebühr.
Freude ist allerdings nicht angebracht: «Ich fürchte, die Abgabe auf Handys kommt als nächstes», sagt Jacqueline Bachmann von der Stiftung für Konsumentenschutz. «Der Konsument ist der Trottel, der alles bezahlen muss.»