Welches Game habe ich mir als letztes gekauft?

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Totgeburt
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Beitrag von Totgeburt »

Kommen Sie aus Hinterarschfutzikofen?
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Veritas_In_Omnes
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Beitrag von Veritas_In_Omnes »

Ja! Kennen wir uns etwa?
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Hagel
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Beitrag von Hagel »

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Mr. X

Beitrag von Mr. X »

kasper hat geschrieben: werd den gore-kommandanten nächste woche sehen, zwecks information/daten, dann können wir schauen.
Märetfescht isch aber die Wuche, das weisch scho, odr? Gid sichr wieder 'uere Schlegerei!
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kasper
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Beitrag von kasper »

Gore-Kommandant hat geschrieben:
kasper hat geschrieben: werd den gore-kommandanten nächste woche sehen, zwecks information/daten, dann können wir schauen.
Märetfescht isch aber die Wuche, das weisch scho, odr? Gid sichr wieder 'uere Schlegerei!
ascharam...gofferdammi! huere scheiss märetfescht. chume zum schleggle dänk! und du huere arschlöch nid mau zahle taxi richtig!



cheerz
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Totgeburt
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Beitrag von Totgeburt »

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Graf von Hirilorn
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Beitrag von Graf von Hirilorn »

Sie sind ja spät dran...
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Totgeburt
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Beitrag von Totgeburt »

Lieber spät als knie...
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Graf von Hirilorn
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Beitrag von Graf von Hirilorn »

Ob Sie noch alles lernen bis zum zweiten Teil?
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Totgeburt
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Beitrag von Totgeburt »

Ich gebe mir Mühe.

Zum Thema:
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Graf von Hirilorn
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Beitrag von Graf von Hirilorn »

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Beitrag von Totgeburt »

Sehr gut, man dankt.
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Beitrag von Oktofalz »

Wie sieht das eigentlich juristisch so aus, wenn ich übers Internet ein Game (ab 18) verkaufe und der Käufer minderjährig ist? Kann das Konsequenzen haben, wenn ich im Inserat "ab 18" geschrieben habe und nix vom ALter des Käufers weiss? Nachfragen ist mir irgendwie zu blöde.
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Graf von Hirilorn
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Beitrag von Graf von Hirilorn »

Musst du aber, dem Gesäss, bzw. Gesetz nach...
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Ge
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Beitrag von Ge »

kogokg hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich juristisch so aus, wenn ich übers Internet ein Game (ab 18) verkaufe und der Käufer minderjährig ist? Kann das Konsequenzen haben, wenn ich im Inserat "ab 18" geschrieben habe und nix vom ALter des Käufers weiss? Nachfragen ist mir irgendwie zu blöde.
nein, er darf gar kein zb e-bay konto haben, wenn er nicht 18 ist weil der kaufvertrag, auch mündlich, unter 18 nur gültig ist, wenn die eltern zustimmen.
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Veritas_In_Omnes
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Beitrag von Veritas_In_Omnes »

Ebay darf man nicht benutzen, wenn man unter 18 ist, somit kann beim Verkäufer keine Schuld gesucht werden, falls er das Spiel tatsächlich dort verkauft. Andernfalls kann der Verkäufer nach geltendem Recht immernoch die stillschweigende Zustimmung der Eltern voraussetzen bzw. davon ausgehen, dass diese Duldung besteht, denn der Kauf eines Spiels ist in meinen Augen immernoch im Rahmen der täglich verrichteten Geschäfte zumal der Preis nicht überrissen hoch sein wird.

Natürlich ist es in dem Fall heikel, schon allein deswegen würd ich zur Nachfrage raten.
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Ge
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Beitrag von Ge »

Veritas_In_Omnes hat geschrieben:Ebay darf man nicht benutzen, wenn man unter 18 ist, somit kann beim Verkäufer keine Schuld gesucht werden, falls er das Spiel tatsächlich dort verkauft. Andernfalls kann der Verkäufer nach geltendem Recht immernoch die stillschweigende Zustimmung der Eltern voraussetzen bzw. davon ausgehen, dass diese Duldung besteht, denn der Kauf eines Spiels ist in meinen Augen immernoch im Rahmen der täglich verrichteten Geschäfte zumal der Preis nicht überrissen hoch sein wird.

Natürlich ist es in dem Fall heikel, schon allein deswegen würd ich zur Nachfrage raten.
1. hats keinen sinn zu wiederholen, was schon gesagt wurde
2. darf der verkäufer garnichts voraussetzen, so könnte man ja sagen, dass man vorausgesetzt hat, dass die 15jährige die in der nacht rumgeirrt ist mit elterlichem verlaub dort war und gefickt werden kann, weil man sie für 18 gehalten hat und/oder sie das behauptet hat. preis ist nicht relevant, nur bei versicherungen
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Tigga
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Beitrag von Tigga »

C&C 3 - Tiberium Wars: Kanes Wrath




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Hagel
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Beitrag von Hagel »

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Mr. X

Beitrag von Mr. X »

Goddess_Frigg hat geschrieben:1. hats keinen sinn zu wiederholen, was schon gesagt wurde
Dann hör aber auch bitte auf damit, ständig die direkt vorangehenden Beiträge in ihrer vollen Verschissenheit zu quoten.
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