Elfter Abschnitt. Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
§ 166 Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
De: StGB 166
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- Morgenstern
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De: StGB 166
Bei euch in Deutschland ist Ketzerei unter Strafe verboten... ist ja total behämmert! Ändert das, aber sofort!
- Morgenstern
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Ach du heilige Kacke. In der Schweiz gibt es sowas auch.
StGB Art. 261
Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit
Wer öffentlich und in gemeiner Weise die Überzeugung anderer in Glaubenssachen, insbesondere den Glauben an Gott, beschimpft oder verspottet oder Gegenstände religiöser Verehrung verunehrt,
wer eine verfassungsmässig gewährleistete Kultushandlung böswillig verhindert, stört oder öffentlich verspottet,
wer einen Ort oder einen Gegenstand, die für einen verfassungsmässig gewährleisteten Kultus oder für eine solche Kultushandlung bestimmt sind, böswillig verunehrt,
wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
- satanarchrist
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Na für was man hier alles hinter Gitter gesteckt werden kann. Sollen die doch mal lieber Verbrecher jagen
.
Allerdings würde mich nun wirklich interessieren, was man genau darunter Versteht "den öffentlichen Frieden zu stören"? Denn ich denke mal nicht, dass man für das tragen des erwähnten T-shirts drei jahre ins Gefängnis muß. Was dir allerdings passieren kann, dass du nicht in gewisse Gebäude rein kommst, verständlicherweise ...

Allerdings würde mich nun wirklich interessieren, was man genau darunter Versteht "den öffentlichen Frieden zu stören"? Denn ich denke mal nicht, dass man für das tragen des erwähnten T-shirts drei jahre ins Gefängnis muß. Was dir allerdings passieren kann, dass du nicht in gewisse Gebäude rein kommst, verständlicherweise ...
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gut zu wissen- müsst dann eigentlich auch in ungekehrter reihenfolge funktionieren- wenns gercht abläuft...
wenn mich das nächste mal jemand ''scheiss satanist'' schimpft, werde ich ungehend meinen anwalt kontaktieren
wusstet ihr, dass in deutschland oder bzugsmässig passender ''dem teutschen reich'' der hitlergruss mit bis zu 3 jahren bestraft werden kann??
österreich 2 jahre.
wenn mich das nächste mal jemand ''scheiss satanist'' schimpft, werde ich ungehend meinen anwalt kontaktieren

wusstet ihr, dass in deutschland oder bzugsmässig passender ''dem teutschen reich'' der hitlergruss mit bis zu 3 jahren bestraft werden kann??
österreich 2 jahre.
Wenn ein Christ mich auf der Strasse anlabert und mich bekehren will und mich als Atheist "verirrtes Schaf" oder so nennt, dann ist das wahrscheinlich vollkommen okay, aber sobald ich sagen würde, ich scheisse auf seinen Gott oder ich will den Kack nicht hören, dann mach ich mich strafbar. Echt super.
Aber ist wahrscheinlich dasselbe wie manche geniale Gesetze aus Amerika (von wegen Sex nur mit Kondom oder man darf keine Frau entjungfern [gibt es wirklich in einer Stadt in Amerika dieses Gesetz!!!!] oder das in Florida Sex mit Stachelschweinen verboten ist [das man dafür extra ein gesetz braucht, wer tut denn sowas bitte?] und sowas), die entweder kein Arsch mehr kennt, weil es sowas wie "Karteileichen" sind, oder auf die man quasi scheisst, ohne dass man Probleme bekommt.
Aber ist wahrscheinlich dasselbe wie manche geniale Gesetze aus Amerika (von wegen Sex nur mit Kondom oder man darf keine Frau entjungfern [gibt es wirklich in einer Stadt in Amerika dieses Gesetz!!!!] oder das in Florida Sex mit Stachelschweinen verboten ist [das man dafür extra ein gesetz braucht, wer tut denn sowas bitte?] und sowas), die entweder kein Arsch mehr kennt, weil es sowas wie "Karteileichen" sind, oder auf die man quasi scheisst, ohne dass man Probleme bekommt.
Ist ja grausam...
Diese Gesetze scheinen aber keinerlei Anwendung mehr zu finden...
Hab noch nie gehört, dass irgendjemand wegen Gotteslästerung oder beschimpfung von Religionen auch nur irgendeine Strafe bekomen hätte...
Texte oder Tonträger mit solchen Inhalten werden höchstens indiziert, aber das rechtlich gegen die Urheber vorgegangen würde ist mir niht bekannt...
Diese Gesetze scheinen aber keinerlei Anwendung mehr zu finden...
Hab noch nie gehört, dass irgendjemand wegen Gotteslästerung oder beschimpfung von Religionen auch nur irgendeine Strafe bekomen hätte...
Texte oder Tonträger mit solchen Inhalten werden höchstens indiziert, aber das rechtlich gegen die Urheber vorgegangen würde ist mir niht bekannt...
Man darf halt nicht vergessen, dass die Schweizer Verfassung im wesentlichen aus dem Jahre 1291 (zumindest wird das gesagt) stammt...
Nur schon die Einleitung find ich eigentlich sehr provokativ (nicht nur gegenüber uns pösen satanisten...
)
Andererseits find ich es irgendwie lustig... Irgendwann werde ich vielleicht mal wegen 3'380'343facher Störung der Glaubensfreiheit verurteilt... fänd ich irgendwie zwar nicht so toll... andernseits lustig. Stellt euch nur mal den Zeitungsartikel vor
Cheers
Nur schon die Einleitung find ich eigentlich sehr provokativ (nicht nur gegenüber uns pösen satanisten...

Andererseits find ich es irgendwie lustig... Irgendwann werde ich vielleicht mal wegen 3'380'343facher Störung der Glaubensfreiheit verurteilt... fänd ich irgendwie zwar nicht so toll... andernseits lustig. Stellt euch nur mal den Zeitungsartikel vor

Cheers
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- Heuchler
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- Venom
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!
Ach du scheiße. Von dem Gesetz wusste ich auch noch nichts. Allerdings, was ist denn mit der Church of Satan ? Oder generell Satanismus oder Atheismus. Das sind ja auch Werte, oder religiöse Bekenntnisse und die werden oft genug "beschimpft". Weiß das jemand ? Da steht zwar nichts vom Christentum aber ich denke dochmal das es sich auf dieses beläuft, oder ?
Mfg, Venom!
Mfg, Venom!
Kollidiert dieses Gesetzt denn nicht mir den Grundrechen?
In der BV:
Art 15:
Glaubens und Gewissensfreiheit:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a15.html
Art 16:
Meinungs und Informationsfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a16.html
Art 17:
Medienfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a17.html
Art 21:
Kunstfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a21.html
Art 22:
Versammlungsfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a22.html
Art 23:
Vereinigungsfreiheit
http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a23.html
In der BV:
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Art 16:
Meinungs und Informationsfreiheit
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Versammlungsfreiheit
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- Priester
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- Registriert: 28.04.2005, 12:26
wer sagte dir denn das? ich würde mal sagen erste schweizer verfassung: 1848 ...Man darf halt nicht vergessen, dass die Schweizer Verfassung im wesentlichen aus dem Jahre 1291 (zumindest wird das gesagt) stammt...
Nur schon die Einleitung find ich eigentlich sehr provokativ (nicht nur gegenüber uns pösen satanisten... )
@ reima:
nein leider nicht... es ist die meinungfreiheit gewährleistet (dh du darfst denken scheiss christen) aber du darfst dies nicht öffentlich sagen und keine relg. symbole entehren...
find das völlig daneben, da man zb polit. überzeugungen o.ä. ohne probleme in den dreck ziehen darf (was ich auch gut finde, nur damit mich keiner missversteht)
Die Diskussion ist irgendwie absolut überflüssig.
Jeder von euch weiss ganz genau, dass er so lange in "Fuck me Jesus" Shirts und mit 10cm grossem umgekehrten Kreuz um den Hals rum laufen darf wie er will.
Jeder von euch weiss ganz genau, dass man nicht in eine Kirche gehen darf und irgendwelche Gegenstände beschädigen oder eine Messe stören.
Und schliesslich weiss jeder von euch, dass man wegen persönlicher Beleidigung und Diskriminierung, egal welcher art, angezeigt werden kann.
Jeder von euch weiss ganz genau, dass er so lange in "Fuck me Jesus" Shirts und mit 10cm grossem umgekehrten Kreuz um den Hals rum laufen darf wie er will.
Jeder von euch weiss ganz genau, dass man nicht in eine Kirche gehen darf und irgendwelche Gegenstände beschädigen oder eine Messe stören.
Und schliesslich weiss jeder von euch, dass man wegen persönlicher Beleidigung und Diskriminierung, egal welcher art, angezeigt werden kann.