Saschisch hat geschrieben:Wenn die GEMA keine Rechte an einem Lied hat, zum Beispiel an einem selbstgeschriebenem, dann können die einem GAR NICHTS!
Hatte schonmal Probleme mit GEMA und hab mich dadurch ein bischen genauer Informiert
Ich zitier mich nochmal selber...
Das ist die Wahrheit hatte mit denen schon genug ärger
Wieso CD-R? Nein ich meinte nur, sollten die mich mal anrufen, weil ich 2 Songs auf ner Homepage habe, dann wird das nichts, da ich pleite bin! Bzw. sie müssen auf meine jahrelange Ratenzhalung warten.
Die Gema verwaltet überhaupt keine Rechte. Das macht immer der, bei dem die Copyrights liegen, sprich beim Label oder der Band. Nur bei Aufführungen im Radio oder bei einem Konzert muss bezahlt werden. Das bezahlt dann der Radiosender oder der Veranstalter. Meistens ist von Veranstaltern ein Pauschalbetreg zu entrichten, je nach dem wieviele Bands spielen.
Nach dem die Rechte bei mir leigen, solange ich nicht bei einem Label bin, kann ich auch ohne etwas bezahlen zu müssen das Zeug vervielfältigen.
Hätte ein Label unsere Scheibe rausgebracht, dann hätte das Label bei der AKM (in Österreich anstelle der GEMA) was bezahlen müssen.
Nach dem wir aber selbst die Lieder geschrieben und auch aufgenommen haben, mussten wir nichts bezahlen.
Allerdings verstehe ich nicht so ganz, warum ein Label an AKM oder GEMA was bezahlen muss wenn sie unsere Songs rausbringen. Die müssen uns was bezahlen. Alles andere ist etwas unlogisch..
Tom hat geschrieben:Die Gema verwaltet überhaupt keine Rechte. Das macht immer der, bei dem die Copyrights liegen, sprich beim Label oder der Band. Nur bei Aufführungen im Radio oder bei einem Konzert muss bezahlt werden. Das bezahlt dann der Radiosender oder der Veranstalter. Meistens ist von Veranstaltern ein Pauschalbetreg zu entrichten, je nach dem wieviele Bands spielen.
Nach dem die Rechte bei mir leigen, solange ich nicht bei einem Label bin, kann ich auch ohne etwas bezahlen zu müssen das Zeug vervielfältigen.
Hätte ein Label unsere Scheibe rausgebracht, dann hätte das Label bei der AKM (in Österreich anstelle der GEMA) was bezahlen müssen.
Nach dem wir aber selbst die Lieder geschrieben und auch aufgenommen haben, mussten wir nichts bezahlen.
Allerdings verstehe ich nicht so ganz, warum ein Label an AKM oder GEMA was bezahlen muss wenn sie unsere Songs rausbringen. Die müssen uns was bezahlen. Alles andere ist etwas unlogisch..
Ein Label oder eine Band lässt die Rechte von der GEMA oder Konsorten verwalten. Das macht die GEMA in dem sie Geld kassiert. Das Geld geht dann weiter direkt an das Label oder an die Band mit gewissen Abzügen glaube ich. Die genauen Tarife sind mir nicht bekannt.
EDIT: Vielleicht ist "Verwalten" das falsche Wort. Die SUISA/GEMA e.t.c. betrachten sich als sogenannte "Verwertungsgesellschaften".
Die GEMA ist die deutsche "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte". Als staatlich anerkannte Treuhänderin verwalten wir die Nutzungsrechte der Musikschaffenden.
Die GEMA ist eine Verwertungsgesellschaft. Sie hat die Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins. Ihre Arbeit unterliegt der Aufsicht und Kontrolle durch das Deutsche Patentamt, das Bundeskartellamt, den Berliner Justiz-Senator und die Mitgliederversammlung der GEMA.
In der täglichen Praxis haben wir zwei Hauptaufgaben:
* Zuerst hilft Ihnen die GEMA, alle Rechte zur Musiknutzung unkompliziert zu erwerben.
* Anschließend leiten wir Ihre Lizenzbeiträge an die Komponisten, Textdichter und Musikverleger weiter.
Gewinne macht die GEMA übrigens nicht: Alle Einnahmen schüttet die GEMA nach Abzug der Verwaltungskosten an die in- und ausländischen Urheber, deren Werke aufgeführt wurden, aus.
Seit 100 Jahren im Dienste der Urheber
Die GEMA ist die wirtschaftlich bedeutendste, älteste und bekannteste Verwertungsgesellschaft in Deutschland. Der Tätigkeitsbereich der GEMA ergibt sich aus ihrem Namen, "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte", aus § 2 ihrer Satzung: "Zweck des Vereins ist der Schutz des Urhebers und die Wahrnehmung seiner Rechte im Rahmen dieser Satzung" und aus den Berechtigungsverträgen, die die GEMA mit Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern abschließt.
Die der GEMA zur kollektiven Verwertung übertragenen Rechte und Ansprüche sind im GEMA-Berechtigungsvertrag festgelegt. Die GEMA versteht ihren in der Satzung festgelegten Zweck in einem weiten Sinn: Dazu gehört u. a. auch, sich national, innerhalb der EG und auch international für die Rechtsfortbildung des Urheberrechts einzusetzen, das die wirtschaftliche Kehrseite des geistigen Eigentums bildet, ohne die der schöpferische Mensch seine Kreativität nicht entfalten kann. Insofern ist die GEMA nicht nur Inkassoorganisation, sondern auch Schutzorganisation für den schöpferischen Menschen.
Die Initiative zur Gründung einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet der Musik in Deutschland geht zurück auf das Jahr 1903. Initiatoren waren Komponisten und Verleger. Besondere Verdienste hat sich dabei der Komponist Richard Strauss erworben, der deshalb als Vater der heutigen GEMA gelten darf.
Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz vom 9. September 1965 bildet die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Verwertungsgesellschaften. Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz unterstellt die GEMA und alle übrigen Verwertungsgesellschaften der Aufsicht des Präsidenten des Deutschen Patentamtes, der im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt über Anträge auf Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Verwertungsgesellschaft und über den Widerruf der Erlaubnis entscheidet. Der deutsche Gesetzgeber hat die deutschen Verwertungsgesellschaften damit einer zusätzlichen besonderen staatlichen Aufsicht durch das Deutsche Patentamt unterstellt und ihre Rechte und Pflichten gesetzlich definiert und abgegrenzt.
Mit den Bestimmungen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes hat der deutsche Gesetzgeber Verwertungsgesellschaften wie Nutzern ein Instrument in die Hand gegeben, das geeignet ist, zwischen den Interessen der schöpferischen Menschen und den Nutzern ihrer Werke einen fairen Ausgleich zu schaffen.