Welches Game habe ich mir als letztes gekauft?
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ascharam...gofferdammi! huere scheiss märetfescht. chume zum schleggle dänk! und du huere arschlöch nid mau zahle taxi richtig!Gore-Kommandant hat geschrieben:Märetfescht isch aber die Wuche, das weisch scho, odr? Gid sichr wieder 'uere Schlegerei!kasper hat geschrieben: werd den gore-kommandanten nächste woche sehen, zwecks information/daten, dann können wir schauen.
cheerz
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nein, er darf gar kein zb e-bay konto haben, wenn er nicht 18 ist weil der kaufvertrag, auch mündlich, unter 18 nur gültig ist, wenn die eltern zustimmen.kogokg hat geschrieben:Wie sieht das eigentlich juristisch so aus, wenn ich übers Internet ein Game (ab 18) verkaufe und der Käufer minderjährig ist? Kann das Konsequenzen haben, wenn ich im Inserat "ab 18" geschrieben habe und nix vom ALter des Käufers weiss? Nachfragen ist mir irgendwie zu blöde.
- Veritas_In_Omnes
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Ebay darf man nicht benutzen, wenn man unter 18 ist, somit kann beim Verkäufer keine Schuld gesucht werden, falls er das Spiel tatsächlich dort verkauft. Andernfalls kann der Verkäufer nach geltendem Recht immernoch die stillschweigende Zustimmung der Eltern voraussetzen bzw. davon ausgehen, dass diese Duldung besteht, denn der Kauf eines Spiels ist in meinen Augen immernoch im Rahmen der täglich verrichteten Geschäfte zumal der Preis nicht überrissen hoch sein wird.
Natürlich ist es in dem Fall heikel, schon allein deswegen würd ich zur Nachfrage raten.
Natürlich ist es in dem Fall heikel, schon allein deswegen würd ich zur Nachfrage raten.
1. hats keinen sinn zu wiederholen, was schon gesagt wurdeVeritas_In_Omnes hat geschrieben:Ebay darf man nicht benutzen, wenn man unter 18 ist, somit kann beim Verkäufer keine Schuld gesucht werden, falls er das Spiel tatsächlich dort verkauft. Andernfalls kann der Verkäufer nach geltendem Recht immernoch die stillschweigende Zustimmung der Eltern voraussetzen bzw. davon ausgehen, dass diese Duldung besteht, denn der Kauf eines Spiels ist in meinen Augen immernoch im Rahmen der täglich verrichteten Geschäfte zumal der Preis nicht überrissen hoch sein wird.
Natürlich ist es in dem Fall heikel, schon allein deswegen würd ich zur Nachfrage raten.
2. darf der verkäufer garnichts voraussetzen, so könnte man ja sagen, dass man vorausgesetzt hat, dass die 15jährige die in der nacht rumgeirrt ist mit elterlichem verlaub dort war und gefickt werden kann, weil man sie für 18 gehalten hat und/oder sie das behauptet hat. preis ist nicht relevant, nur bei versicherungen