Scheinasylanten und Abschiebung

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Insomnivs

Beitrag von Insomnivs »

Sowohl der General als auch der Fürst nennen keine Quellen, nur hat der Fürst wohl einen Feststell-Tasten-Fetisch und will einfach nicht lernen das man Wichser mit "ch" schreibt.
Zuletzt geändert von Insomnivs am 16.02.2006, 16:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Gehenna
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Beitrag von Gehenna »

alles spekulationen also...
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fox
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Beitrag von fox »

Hier zur Abwechslung mal keine Spekulationen:
Nichtstaatlich Verfolgte können Asyl erhalten

Asylrekurskommission ändert Anerkennungspraxis

Die Schweiz kann künftig auch von nichtstaatlichen Gruppen Verfolgte als Flüchtlinge anerkennen. Neu ist massgebend, ob ein Flüchtling in seinem Heimatstaat Schutz finden kann, wie die Schweizerische Asylrekurskommission entschied.

Bisher galt, dass die Verfolgung vom Staat ausgehen muss. Mit dem neu publizierten Grundsatzurteil der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) vom vergangenen 8. Juni vollzieht die Schweiz einen Wechsel von der Zurechenbarkeitstheorie zur Schutztheorie.

Nach bisheriger Praxis musste ein Flüchtling vom Staat verfolgt sein, oder der Staat mindestens indirekt für die Verfolgung verantwortlich sein, damit er in der Schweiz auch rechtlich als Flüchtling galt. Künftig soll aber entscheidend sein, ob der Verfolgte im Heimatstaat Schutz finden kann.

Wechsel zur Schutztheorie


Der Zweck der Genfer Flüchtlingskonvention spreche eindeutig für die Schutztheorie, schreibt die ARK. Die übrigen Unterzeichnerstaaten folgten mittlerweile alle dieser Praxis.

In erster Linie wird sich der Wechsel bei Flüchtlingen aus schutzunfähigen oder faktisch inexistenten Staaten auswirken. Solche Betroffenen waren laut ARK allerdings bereits nach bisheriger Praxis vorläufig aufgenommen worden, weil die Wegweisung nicht durchführbar war.

Die Neuerung werde sich also ausschliesslich im Aufenthaltsstatus niederschlagen.

Fall aus Somalia war ausschlaggebend


Anlass für den Wechsel bei der Flüchtlingsanerkennung war die Beschwerde eines Asylbewerbers aus Somalia. Er war von einer Clan-Miliz festgenommen, für Zwangsarbeit missbraucht und durch Misshandlungen verstümmelt worden.

Die ARK hat die Beschwerde gutgeheissen und das Bundesamt für Migration (BFM) angewiesen, dem erst vorläufig aufgenommenen Somalier Asyl zu gewähren.

Der Wechsel zur Schutztheorie wird in der Schweiz laut ARK seit mehreren Jahren diskutiert. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe beispielsweise hatte die ARK auch schon kritisiert, weil sie jungen Frauen trotz drohender Beschneidung Asyl verwehrt hatte.

Die ARK ihrerseits hatte verschiedentlich angekündigt, mit einem Grundsatzurteil über eine Praxisänderung zu warten, bis das Parlament die jüngste Asylgesetzrevision beraten hat.

Das war nun in der vergangenen Wintersession der Fall, und die Räte hatten sich zumindest nicht gegen die vom Bundesrat befürwortete Änderung ausgesprochen.
Quelle: SDA, 15. Juni 2006
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fox
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Beitrag von fox »

20. Juli 2006, 14:37

Höhere Pauschale für abgewiesene Asylbewerber

Nur bei Ja zu Asylgesetz

Ab 2008 will der Bund den Kantonen 6000 Franken Nothilfepauschale für abgewiesene Asylbewerber bezahlen. Das Bundesamt für Migration (BFM) hat den Kantonsregierungen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

Heute erhalten die Kantone vom Bund 1800 Franken pro Asylsuchenden, auf dessen Gesuch nicht eingetreten wurde. Dies deckt ihren Aufwand nicht für diese Menschen, denen sie seit April 2004 keine Sozialhilfe mehr ausrichten, sondern nur noch eine Nothilfe.

Die Kantone forderten denn auch eine Pauschale von 4200 Franken, doch dies war dem Bund zu viel. Nun scheinen die beiden Parteien eine Lösung zu finden: Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern des BFM, der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) und der Sozialdirektorenkonferenz hat nämlich einen neuen Vorschlag ausgearbeitet.

Status quo bis Ende 2007


Demnach würde der Bund den Kantonen ab 2008 eine Nothilfepauschale von 6000 Franken entrichten, wie Roger Schneeberger, Generalsekretär der KKJPD einen Bericht der «Basler Zeitung» bestätigte.

Pro Person erhielten die Kantone demnach direkt 4000 Franken. Eine zusätzliche Pauschale von 2000 Franken geht in einen Ausgleichsfonds, aus dem zusätzliche Kosten beglichen werden. Diese können etwa in Städten anfallen, weil diese für Abgewiesene attraktiver sind. Bis Ende 2007 zahlt der Bund wie bisher 1800 Franken.

Nur bei Ja zu Asylgesetz

Die Vereinbarung ist darauf ausgerichtet, dass das Volk am 24. September dem revidierten Asylgesetz zustimmt.

Defizitgarantie


Weil nicht sicher ist, ob die 6000 Franken die Kosten der Kantone auch wirklich decken, wird eine Art Defizitgarantie des Bundes vereinbart: Geraten die Kantone in der Asylbetreuung mit über 18 Mio. Franken ins Minus, verpflichtet sich der Bund, die Pauschale rückwirkend so zu erhöhen, dass das Defizit wieder unter diese Grenze fällt.

Die Kantonsregierungen haben bis Ende August Zeit, um ihre Stellungnahme abzugeben. Laut Schneeberger soll der Kompromiss am 4. September an einer Sitzung mit Justizminister Christoph Blocher definitiv besiegelt werden.

Quelle: (sda/kooe)

Schade, irgendwie musste man doch noch davon ausgehen, dass die vielversprechende neue Gesetzesvorlage - wohl um Linkssympathisanten unter dem Wahlvolk gnädiger zu stimmen - noch mit einem Wermutstropfen versehen würde. Manchmal wäre es irgendwie schöner, nicht zu wissen, für welche hahnebüchenen Sachen unsere Steuern flöten gehen!
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